Garantie

  • LG Frankfurt a. M., Urteil vom 28.08.2015 – 2-24 O 201/13

    Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.038,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.4.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 3,4% und der Beklagte 96,6% zu tragen. Ausgenommen davon sind die Mehrkosten, die durch die Klageerhebung…

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  • LG Saarbrücken, Urteil vom 14.08.2015 – 10 S 174/14

    Leitsatz Preist der Verkäufer in einer Verkaufsanzeige an, dass das angebotene Fahrzeug über eine Standheizung verfüge und erklärt der Verkäufer auf Frage des Käufers, dass er die funktionierende Standheizung vor zwei bis drei Wochen ausprobiert habe, haben die Parteien eine Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich der Standheizung getroffen. Der Verkäufer muss für Fehler der Standheizung auch dann einstehen,…

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  • OLG Koblenz, Urteil vom 11.06.2015 – 6 U 1487/14

    Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 5. Dezember 2014 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden der Klägerin auferlegt. Dieses Urteil und – soweit es Bestand hat – das angefochtene Urteil…

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  • OLG München, Urteil vom 13.05.2015 – 21 U 4559/14

    Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 30.10.2014, AZ: 32 O 209/14, wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Nebenintervenientin trägt ihre Kosten selbst. III. Das Urteil des Landgerichts Ingolstadt ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des…

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  • LG Kiel, Urteil vom 13.08.2014 – 9 O 262/13

    Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden…

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  • LG Berlin, Urteil vom 18.07.2014 – 8 O 19/14

    Tenor 1.) Die Klage wird abgewiesen. 2.) Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. 3.) Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin, eine Limited, begehrt von der Beklagten die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen gebrauchten PKW der Marke Daimler Benz…

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  • LG Landshut, Urteil vom 29.04.2014 – 55 O 3030/13

    Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Beschluss Der Streitwert wird auf 8.819,73 € festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten um Ansprüche aus Garantie. Der Kläger ist Eigentümer des…

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  • LG Aachen, Urteil vom 25.04.2014 – 9 O 459/13

    Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.10.2013 Zug um Zug gegen Herausgabe des Fahrzeugs N, Fahrzeug-Ident-Nr. XXX sowie weitere 120,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.12.2013 zu zahlen. Es wird festgestellt,…

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  • OLG Hamm, Urteil vom 25.02.2014 – 28 U 195/12

    Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 30.08.2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.300 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.11.2011 Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs Volkswagen-C, Fahrzeug-Ident-Nr.: … mit…

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  • LG Bonn, Urteil vom 07.02.2014 – 15 O 171/13

    Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Tatbestand Die Parteien streiten über die Rückabwicklung eines KFZ-Kaufvertrages. Am 10.12.2012 kaufte die Beklagte unter Mithilfe des Zeugen L ein Fahrzeug der Marke N … …, Version…

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