Garantie
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LG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2016 – 9 S 3/16
Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 22.10.2015, 40 C 13143/14 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Gründe A. Die Klägerin macht (ursprünglich gegen beide Beklagten) Ansprüche aus einer Garantieversicherung geltend. Die Klägerin erwarb im September/Oktober…
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OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.07.2016 – 2 U 54/15
Leitsatz Zur Untersuchungsobliegenheit eines gewerblichen Kfz.-Händlers beim Ankauf eines Gebrauchtfahrzeugs. Ein privater Verkäufer übernimmt durch die Angabe, das Fahrzeug sei unfallfrei, gegenüber einem gewerblichen Ankäufer regelmäßig keine Beschaffenheitsgarantie dafür, dass das Fahrzeug vor seiner Besitzzeit kein Unfall erlitten hat. Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 3. August 2015 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken…
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BGH, Urteil vom 15.06.2016 – VIII ZR 134/15
Leitsatz Der durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz an die Stelle des § 459 BGB aF getretene § 434 BGB geht von einem wesentlich weiteren Sachmangelbegriff aus, so dass auf diese Vorschrift die enge Beschaffenheitsdefinition des § 459 Abs. 1 BGB aF nicht mehr angewendet werden kann. Als Beschaffenheit einer Kaufsache im Sinne von § 434 Abs. 1…
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OLG Köln, Urteil vom 02.06.2016 – 21 U 20/15
Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 05. November 2015 – 15 O 76/15 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 540 Absatz 2 ZPO…
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OLG München, Urteil vom 23.03.2016 – 3 U 1178/14
Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 13.03.2014, Az. 2 O 2612/13, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: a) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5784,88 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 17.09.2011 sowie 358 € auf vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten nebst…
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OLG München, Urteil vom 27.01.2016 – 8 U 3852/15
Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts München II vom 20.08.2015, Aktenzeichen 8 O 812/15, wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das in Ziffer I genannte Endurteil und das vorliegende Endurteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe I. Der Kläger…
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OLG Köln, Urteil vom 11.11.2015 – 16 U 23/15
Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das am 23.12.2014 verkündete und am 06.01.2015 berichtigte Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 22 O 89/12 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch die Klägerin durch…
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LG Köln, Urteil vom 05.11.2015 – 15 O 76/15
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits und der Nebenintervention trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des beizutreibenden Betrages. Tatbestand Der Kläger nimmt die Beklagte wegen Nichterfüllung eines Garantieversprechens zum Kauf eines gebrauchten Pkw auf Schadensersatz in Anspruch. Der Kläger erwarb mit Vertrag vom 17.01.2013…
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OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.10.2015 – 2 U 63/14
Leitsatz Bei den Angaben in einem Kaufvertrag, dass das Fahrzeug in der der Besitzzeit des Verkäufers vorgelagerten Zeit, soweit diesem bekannt, keinen Unfallschaden erlitten hat, handelt es sich weder um eine positive Beschaffenheitsvereinbarung des Inhalts, dass das verkaufte Fahrzeug unfallfrei ist, noch um eine negative Beschaffenheitsvereinbarung des Inhalts, dass das verkaufte Fahrzeug möglicherweise nicht unfallfrei…
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OLG Schleswig, Urteil vom 02.10.2015 – 17 U 43/15
Leitsatz Verweigert bei einem nur sporadisch auftretenden, aber zum Zeitpunkt der Vorführung nicht reproduzierbaren Mangel eines verkauften Fahrzeugs der Verkäufer die weitere Erforschung des Mangels, so stellt dies dann auch zugleich eine Verweigerung der Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung dar, wenn das beschriebene Phänomen (hier: „hängenbleibendes“ Kupplungspedal) – läge es vor – einen verkehrssicheren Gebrauch des Fahrzeugs…