Allgemeine Geschäftsbedingungen
-
LG Darmstadt, Urteil vom 25.05.2022 – 4 O 51/21
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Streitwert: Bis 35.000 € Tatbestand Der Kläger verhandelte mit dem Mitarbeiter des Beklagten Autohauses, Herrn X, über den Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs, dass die Beklagte im…
-
OLG Naumburg, Urteil vom 30.05.2022 – 2 U 195/19
Leitsätze Auch bei dem Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, i.S.v. § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als sog. „Bagatellschäden“ gekommen ist.(Rn.32) Beweiswürdigung in einem Fall des arglistigen Verschweigens eines mittelschweren Unfallschadens an…
-
OLG Braunschweig, Urteil vom 19.05.2022 – 9 U 12/21
Leitsätze Eine unzutreffende öffentliche Äußerung über eine Beschaffenheit einer im Internet angebotenen Kaufsache ist nicht wirksam berichtigt, wenn die öffentlich geäußerte Beschaffenheitsangabe aus dem Internetangebot nur kommentarlos gelöscht wird. Die gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3, Halbsatz 2 BGB in der Fassung vom 2. Januar 2002 (§ 434 Abs. 3 Satz 3, Halbsatz 2…
-
BGH, Urteil vom 25.10.2022 – XI ZR 44/22
Leitsätze Bei einem mit einem im stationären Handel geschlossenen Fahrzeugkaufvertrag verbundenen und vom Darlehensnehmer widerrufenen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag ist für die Berechnung des Wertersatzanspruchs nach § 357 Abs. 7 BGB in der bis zum 27. Mai 2022 geltenden Fassung (nunmehr: § 357a Abs. 1 BGB) bei Übergabe des Fahrzeugs an den Verbraucher der Händlerverkaufspreis einschließlich Händlermarge und…
-
OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 27.01.2023 – 26 U 29/22
Leitsätze Es gibt keinen allgemeingültigen Erfahrungssatz des Inhalts, dass Geschäftsleute bei gebrauchtem Kraftfahrzeug stets einen umfassenden Haftungsausschluss vereinbaren.(Rn.18) Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 14. April 2022 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Gießen unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 13.711,84 zuzüglich…
-
OLG München, Urteil vom 25.10.2023 – 7 U 1224/21
Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 05.02.2021, berichtigt durch Beschluss vom 28.02.2021, Az. 10 O 16825/18, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der in Ziff. 2 des landgerichtlichen Urteils zuerkannte Betrag infolge Teilklagerücknahme auf 37.424,30 CHF lautet. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte 92 % zu…
-
LG Itzehoe, Urteil vom 17.04.2024 – 10 O 68/22
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Beschluss Der Streitwert wird auf 23.010,70 € festgesetzt. Tatbestand Der Kläger verlangt von der Beklagten die Rückabwicklung eines Autokaufvertrages. Der Kläger schloss mit der Beklagten am 16.4.2019…
-
AG Hanau, Urteil vom 31.01.2024 – 39 C 111/23
Tenor Es wird festgestellt, dass der Beklagten ein Anspruch auf Zahlung eines Betrages in Höhe von brutto 3.113,98 € als „Stornogebühren“ aufgrund des Rücktrittes von dem Kaufvertrag vom 25.07.2022 gegen den Kläger nicht zusteht. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers…
-
OLG München, Urteil vom 24.07.2024 – 7 U 5558/20
Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 25.08.2020, Az. 20 O 15857/19, teilweise abgeändert und gemäß den nachfolgenden Ziffern neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 11.900,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit…
-
OLG München, Urteil vom 11.11.2024 – 19 U 200/24e
Leitsätze Textnachrichten oder Attachments in Gestalt von Textverarbeitungs- oder PDF-Dateien oder ausreichend guter Fotos per WhatsApp wahren bei rechtsgeschäftlich vereinbarter Schriftform die Voraussetzungen des § 127 Abs. 2 Satz 1 BGB. Dies gilt nicht bei WhatsApp-Sprachnachrichten oder Video- oder Audio-Attachments.(Rn.84) Eine Willenserklärung kann auch mittels Zeichen kundgetan werden, d.h. auch durch digitale Piktogramme – wie…