Wie hoch ist der Stundensatz eines Rechtsanwalts?

Der Stundensatz eines Rechtsanwalts kann zwischen den Parteien grundsätzlich frei vereinbart werden (bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit). Daher sind allgemeine Aussagen über die Höhe anwaltlicher Stundensätze nicht möglich. Es kommt hierbei z.B. auf den Kanzleisitz (Stadt oder Land), die Kanzleigröße und die Spezialisierung an. Nachfolgend finden Sie einige Quellen zu anwaltlichen Stundensätzen:

„Der feste Stundensatz liegt nach Aussage der vom Soldan Institut befragten Anwälte durchschnittlich bei 182 €.“

(Stundensätze deutscher Rechtsanwälte, Soldan Institut, AnwBl 7/2006, S. 473)

„In vielen Rechtsgebieten lässt sich der wirtschaftliche Wert schwer bestimmen oder wird von den Gerichten als verhältnismäßig gering angesehen. Anwälte werden dann zumeist eine Vergütungsvereinbarung auf Stundensatzbasis oder die Vereinbarung eines angemessenen Streitwertes vorschlagen, damit sie ihre Expertise zu angemessenen Bedingungen einsetzen können. Welcher Stundensatz angemessen ist, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Einflussfaktoren sind oft die Schwierigkeit der Sache, das Haftungsrisiko des Anwalts, die Spezialisierung, die Erfahrung und auch der berufliche Erfolg des Anwalts. Die Spannbreite kann ohne Weiteres von 120 bis 500 € reichen. Der Preis sagt aber nicht automatisch etwas über die Qualität der Beratung aus.“

(Wie viel kostet ein Anwalt? – Anwaltverein Darmstadt und Südhessen e.V.)

„Anwälte, die kleinere Unternehmen aus dem lokalen Mittelstand beraten, rufen bis zu 250 Euro Stundenhonorar auf. Oft weit unter 100 Euro Stundenhonorar setzen dagegen Anwälte um, deren Mandanten vor allem Privatkunden und kleine Einzelhändler sind. Nach Erhebungen des Essener Instituts für Anwaltmanagement liegt der Stundensatz einer Einzelkanzlei zwischen 115 Euro und 166 Euro. Sozietäten mit mehr als 100 Anwälten rufen Stundensätze zwischen 290 Euro und 376 Euro auf. Der durchschnittliche Stundensatz aller deutschen Anwälte liegt bei 180 Euro.

(Anwaltsranking – Die besten Insolvenzverwalter der Republik – Handelsblatt.com vom 25.10.2011)

„Dabei wurden große Spannweiten genannt, z.B. für Einzelanwälte im Westen zwischen 50 und 200 EUR (im Osten zwischen 35 und 175 EUR; Quelle: Krämer, Pricing für Anwälte – Eckpunkte der Honorargestaltung, NJW-Beilage „Anwalt“ Heft 1-2/01, 26). An anderer Stelle werden in der Honorar-Anwaltsliteratur ortsübliche Stundensätze zwischen 200 bis 300 EUR genannt (HRA 8/05, 2). Auf der Grundlage einer Mandantenumfrage im Jahre 2003 werden Beiträge von 250 bis 350 EUR, durchschnittlich 279 EUR für Wirtschaftsanwälte genannt, die Mandanten bereit sind, für eine Partnerstunde auszugeben, im Einzelfall auch 500 bis 600 EUR (Hümmer, Die Honorarfalle, JUVE Rechtsmarkt 02/04, 18). Nach einer weiteren Umfrage im Jahr 2003 werden für Wirtschaftsmandate Durchschnittstundensätze von 277 EUR (für Partner einer Kanzlei 357 EUR, für Associates 244 EUR) pro Stunde genannt (ebenfalls JUVE Rechtsmarkt 02/04 a.a.O.).“

(So kalkulieren Sie den anwaltlichen Stundensatz richtig – IWW-Institut vom 01.03.2006)

Der Stundensatz variiert meistens zwischen 150 und 300 Euro, Spitzenkanzleien im Wirtschaftsrecht nehmen sogar bis zu 500 Euro pro Stunde.“

(Stundensätze bis zu 500 Euro – Sueddeutsche.de vom 19. Mai 2010)

Ein Stundensatz von bis zu 500 Euro für einen Anwalt ist nicht unbedingt „Wucher“. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz klargestellt. Demnach darf ein Anwalt je nach den Umständen des Einzelfalles einem Mandanten durchaus so tief in die Tasche greifen (Az.: 5 U 1409/09).“

(Stolzer Anwalts-Stundensatz – n-tv.de vom 16.08.2010)

Auch in der Rechtsprechung werden Stundensätze von Rechtsanwälten immer wieder thematisiert:

Im Anschluss an die Rechtsprechung des OLG Koblenz, Urteil vom 26. April 2010, Az. 5 U 1409/09 sind Stundensätze von mindestens 250,00 € üblich, Stundensätze von bis zu 500,00 € sind daher je nach den Umständen des Einzelfalles nicht per se unangemessen, so auch hier bei der Wahrnehmung des Mandates in einem gegen den Beklagten geführten Steuerverfahren, bei dem es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung sowie um Arrestverfahren in einem Gesamtbetrag von 275.000,00 € zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in die Immobilien des Beklagten ging. Angesichts der ersichtlich existenziellen Bedeutung für den Beklagten und der Dauer des seit 2006 geführten Ermittlungsverfahrens ist der geforderte Stundensatz von 300,00 € daher im Ergebnis nicht zu beanstanden und unterliegt nach Auffassung der Kammer nicht dem Verdikt der Sittenwidrigkeit.

(LG Frankenthal, Urteil vom 13. Januar 2011 – 4 O 303/10)

„Zur Überzeugung des Senats steht fest, dass der Beklagte mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auch einen anderen Anwalt gefunden hätte, der mit ihm eine schlichte Stundenhonorarvereinbarung zu einem Stundensatz von jeweils 250 € – ohne besonderen Öffnungszusatz im Hinblick auf gegebenenfalls höhere gesetzlichen Gebühren – getroffen hätte.“

(OLG Hamm, Urteil vom 16.6.2009 – 28 U 1/09)

„Den hierbei angesetzten Stundensatz von 225,– € erachtet der Senat aus den bereits oben genannten Gründen für angemessen. Entgegen der Auffassung der Beklagten ist eine Kostenberechnung nach dem RVG hier nicht angemessen. Es ist gerichtsbekannt, dass eine Rechtsanwaltskanzlei mit aktien- und gesellschaftsrechtlichem Spezialwissen nicht nach RVG, sondern nur aufgrund Honorarvereinbarung auf der Basis von Stundensätzen abrechnet.“

(OLG München, Urteil vom 30.06.2010 – 7 U 1879/10)

(Stand:

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