Das Schadensersatzrecht befasst sich mit der Verpflichtung zum Ausgleich von Schäden, die einer Person durch rechtswidriges oder vertragswidriges Verhalten zugefügt wurden. Es umfasst sowohl Ansprüche aus Vertragsverletzungen als auch deliktische Ansprüche aus unerlaubten Handlungen. Zentrale Fragen betreffen die Haftungsgrundlagen, den Kausalzusammenhang, die Schadenshöhe, das Mitverschulden sowie die Verjährung von Ansprüchen.
Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie Beratung zu einem der folgenden Themen benötigen:
- Vertragliche Schadensersatzansprüche
- Pflichtverletzungen bei Vertragsabschluss und -durchführung
- Deliktische Haftung (unerlaubte Handlungen)
- Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung
- Verkehrsunfälle und Verkehrshaftung
- Produkthaftung
- Vermögensschäden
- Personenschäden (Schmerzensgeld, Verdienstausfall)
- Sachschäden
- Nutzungsausfallschäden
- Mitverschulden und Schadensminderungspflicht
- Haftung für Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen
- Tierhalterhaftung
- Schadensersatz wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung
Ich verfüge über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandanten gegenüber Schädigern und deren Versicherungsgesellschaften. Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein.

