Ob Sie eine Forderung gerichtlich durchsetzen oder sich gegen eine Klage verteidigen müssen – im Zivilprozess kommt es auf eine fundierte anwaltliche Vertretung an.
Muss ich mich vor Gericht durch einen Anwalt vertreten lassen?
Ab dem Landgericht und vor höheren Instanzen besteht Anwaltszwang. Dort müssen Sie sich zwingend durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 78 ZPO). Doch auch vor dem Amtsgericht ist anwaltliche Vertretung dringend zu empfehlen. Die Kenntnis der Verfahrensregeln, das richtige Stellen von Anträgen und rechtlich präzises Vortragen sind für den Prozesserfolg von erheblicher Bedeutung.
Fehler in der ersten Instanz lassen sich in der Berufung häufig nicht mehr korrigieren, da dort grundsätzlich nur die bereits erstinstanzlich vorgetragenen Tatsachen zugrunde gelegt werden (§ 529 ZPO).
Wie läuft ein Zivilprozess ab?
Eine Zivilklage beginnt mit der Einreichung einer Klageschrift beim zuständigen Gericht. Häufig wird dann ein schriftliches Vorverfahren angeordnet: Das Gericht stellt die Klage dem Beklagten zu und setzt eine Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft und zur schriftlichen Erwiderung (Klageerwiderung). Im weiteren Verlauf tauschen die Parteien ihre Argumente schriftlich aus. Sobald die wesentlichen Argumente ausgetauscht sind, bestimmt das Gericht einen mündlichen Verhandlungstermin, in dem die Sache erörtert und ggf. Beweise erhoben werden. Das Verfahren endet durch Urteil, Vergleich oder Klagerücknahme.
Klage erhalten – was tun?
Wenn Ihnen eine Klage zugestellt wird, müssen Sie innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist reagieren. Lassen Sie diese Frist ungenutzt verstreichen, kann das Gericht auf Antrag des Klägers ein Versäumnisurteil erlassen, das sofort vollstreckbar ist (§ 331 ZPO). Nehmen Sie eine Klagezustellung daher ernst und wenden Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt. Das gilt auch dann, wenn Sie die Forderung für unberechtigt halten – gerade dann ist eine fristgerechte und fundierte Verteidigung entscheidend.
Wer trägt die Kosten?
Im Zivilprozess gilt der Grundsatz, dass die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits trägt (§ 91 ZPO). Dazu gehören die Gerichtskosten und die gesetzlichen Anwaltskosten beider Seiten. Wer den Prozess gewinnt, bekommt seine notwendigen Kosten erstattet. Bei einem Teilunterliegen werden die Kosten anteilig aufgeteilt (§ 92 ZPO). Im Falle eines Vergleichs tragen die Parteien die Kosten häufig jeweils selbst, sofern keine abweichende Regelung getroffen wird.
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