Autokaufrecht
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BGH, Beschluss vom 19.03.2024 – X ARZ 119/23
Leitsätze Die Unterbrechung des Verfahrens gemäß § 240 ZPO nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der beklagten Partei steht einem Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nicht entgegen (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 – X ARZ 3/22, NJW 2022, 2936 Rn. 36).(Rn.22) Dem…
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EuGH (Neunte Kammer), Urteil vom 22.02.2024 – C-81/23
Leitsätze Art. 7 Nr. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass sich in einem Fall, in dem ein Fahrzeug, das von seinem Hersteller in einem ersten Mitgliedstaat mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung…
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LG Arnsberg, Urteil vom 22.02.2024 – 4 O 273/23
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Tatbestand Die Beklagte produziert und vertreibt Elektrofahrzeuge. Sie vertreibt die Elektrofahrzeuge hauptsächlich über ihr Internetportal. Sie verfügt zudem über 36 physische sog. Tesla-Stores sowie diverse Auslieferungszentren.…
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OLG Brandenburg, Urteil vom 21.02.2024 – 7 U 35/23
Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 21.12.2022, Az. 11 O 344/20, unter Zurückweisung der weiter gehenden Berufung teilweise abgeändert und klarstellend insgesamt wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 54.070,49 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus…
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AG Hanau, Urteil vom 31.01.2024 – 39 C 111/23
Tenor Es wird festgestellt, dass der Beklagten ein Anspruch auf Zahlung eines Betrages in Höhe von brutto 3.113,98 € als „Stornogebühren“ aufgrund des Rücktrittes von dem Kaufvertrag vom 25.07.2022 gegen den Kläger nicht zusteht. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers…
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BGH, Urteil vom 29.11.2023 – VIII ZR 164/21
Leitsätze Die Weigerung des Verkäufers, nach dem Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag die vom Käufer zum Zwecke der Rückgewähr in Natur gemäß § 346 Abs. 1 BGB angebotene mangelhafte Kaufsache zurückzunehmen, kann jedenfalls unter den besonderen Umständen des Einzelfalls (hier: Arsenbelastung großer Mengen vom Verkäufer gelieferten Recycling-Schotters) als Verletzung von Rücksichtnahmepflichten (§ 241 Abs. 2…
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OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2023 – 34 U 300/22
Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 23.09.2022 -3 O 494/20- abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 55.005,74 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 30.10.2020 Zug um Zug gegen Übergabe des Wohnmobils Z.— ZFAN01, WKNN02,…
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OLG Dresden, Urteil vom 17.11.2023 – 3 U 983/23
Leitsätze Die Nutzungsentschädigung im Rahmen des Vorteilsausgleichs berechnet sich bei Wohnmobilen anhand der Nutzungsdauer.(Rn.37) Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 12.05.2023 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision…
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BGH, Urteil vom 27.10.2023 – V ZR 43/23
Leitsätze Wird ein Hausgrundstück mit überdachter Terrasse verkauft und tritt durch das Terrassendach wiederholt Regenwasser ein, ist dies regelmäßig nicht nur ein bloßes Symptom für einen Sachmangel; vielmehr begründet bereits die Undichtigkeit des Terrassendaches selbst den Sachmangel. (Rn.12) Klärt der Verkäufer eines Hausgrundstückes den Käufer nicht über Wassereintritte durch ein Terrassendach auf, handelt er arglistig,…
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OLG München, Urteil vom 25.10.2023 – 7 U 1224/21
Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 05.02.2021, berichtigt durch Beschluss vom 28.02.2021, Az. 10 O 16825/18, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der in Ziff. 2 des landgerichtlichen Urteils zuerkannte Betrag infolge Teilklagerücknahme auf 37.424,30 CHF lautet. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte 92 % zu…