Leasingrecht
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Haftung für Schäden bei Rückgabe eines Leasingfahrzeugs
Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs stellt sich regelmäßig die Frage nach der Haftung für Schäden und Abnutzungserscheinungen. Bei Leasingverträgen handelt es sich um Verträge besonderer Art mit mietrechtlichem Schwerpunkt. Der Leasingnehmer ist daher verpflichtet, das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die entscheidende Frage ist dabei meist, ob Schäden auf normale Abnutzung oder auf übermäßigen Verschleiß…
