Sie haben eine unbestrittene Forderung und Ihr Schuldner reagiert nicht auf Ihre Zahlungsaufforderungen?

Ein anwaltliches Mahnschreiben ist in solchen Fällen oft der entscheidende Schritt, um eine Zahlung zu bewirken.

Wir übernehmen das für Sie – ohne Vorkasse. Unsere Gebühren machen wir direkt beim Schuldner geltend.

So einfach funktioniert es

  1. Füllen Sie unser Formular aus.
  2. Wir versenden ein anwaltliches Mahnschreiben an Ihren Schuldner.
  3. Das Mahnschreiben wird Ihrem Schuldner per Post zugestellt. Ihr Schuldner wird darin unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert.
  4. In vielen Fällen führt bereits das anwaltliche Mahnschreiben zur vollständigen Zahlung.
  5. Sollte Ihr Schuldner trotzdem nicht zahlen, beraten wir Sie über die nächsten möglichen Schritte (z. B. gerichtliches Mahnverfahren, Klage).

Häufige Fragen und Antworten

Warum ist ein anwaltliches Mahnschreiben wirksamer als eine eigene Mahnung?

Ein Schreiben vom Rechtsanwalt signalisiert Ihrem Schuldner, dass Sie bereit sind, Ihre Forderung notfalls gerichtlich durchzusetzen. Erfahrungsgemäß nehmen Schuldner ein anwaltliches Mahnschreiben deutlich ernster als eine eigene Zahlungserinnerung. In vielen Fällen wird die Forderung nach Erhalt des anwaltlichen Schreibens beglichen, ohne dass weitere Maßnahmen erforderlich werden.

Wer muss die Kosten tragen – ich oder der Schuldner?

Wenn sich Ihr Schuldner zum Zeitpunkt unserer Beauftragung in Zahlungsverzug befindet, haben Sie einen Kosten­erstattungs­anspruch. Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass ein Gläubiger bei Zahlungsverzug auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen sofort einen Rechtsanwalt beauftragen darf und die hierfür anfallenden Kosten vom Schuldner zu ersetzen sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 2015 – IX ZR 280/14).

Unsere Gebühren machen wir daher direkt gegenüber Ihrem Schuldner geltend. Ihr Schuldner muss dann auch für unsere Kosten aufkommen.

Wenn Sie als Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt sind, müssen Sie den Umsatzsteueranteil in jedem Fall selbst tragen, können diesen aber im Rahmen der Umsatzsteuererklärung mit geltend machen. Der Umsatzsteueranteil ist damit letztlich kostenneutral.

Muss ich in Vorleistung gehen?

Sie müssen an uns keine Vorkasse leisten. Unsere Gebühren werden direkt beim Schuldner mit geltend gemacht und bis zur Beendigung der Angelegenheit bzw. bis zur Realisierung beim Schuldner gestundet.

Ausgenommen hiervon sind fremde Kosten (z.B. Gerichtsgebühren oder Kosten für Adressermittlungen). Solche fremden Kosten sind in jedem Fall zu bezahlen und ggf. im Voraus zu entrichten.

Muss ich eine Erfolgsbeteiligung / Provision bezahlen?

Wir berechnen keine Erfolgsbeteiligung oder Ähnliches. Sie behalten den vollen Anspruch auf Ihre Forderung zuzüglich Zinsen.

Bleibe ich auf den Kosten sitzen, wenn der Schuldner insolvent ist?

Sollte vor Beendigung der Angelegenheit ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet werden (z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung), können Sie uns Ihren Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten gegen den Schuldner an Erfüllung statt abtreten und sind im Übrigen von weiteren Zahlungen an uns befreit.

Somit tragen wir im Insolvenzfall das Risiko der Beitreibung unserer Gebühren. Dadurch bleibt Ihr Kostenrisiko überschaubar.

Ausgenommen hiervon sind fremde Kosten (z.B. Gerichtsgebühren oder Kosten für Adressermittlungen). Für solche fremden Kosten können wir kein Insolvenzrisiko übernehmen.

Ab wann befindet sich der Schuldner in Zahlungsverzug?

Wenn Ihre Forderung fällig ist und Sie mindestens einmal gemahnt haben, befindet sich der Schuldner in Zahlungsverzug. Eine erste Mahnung ist ausreichend, eine zweite oder dritte Mahnung ist nicht zwingend erforderlich.

In bestimmten Fällen ist eine Mahnung überhaupt nicht notwendig, z. B. wenn schon vorher ein konkreter Zahlungstermin vereinbart war oder wenn der Schuldner die Leistung bereits ernsthaft und endgültig verweigert hat. In diesen Fällen tritt auch ohne Mahnung Zahlungsverzug ein.

Wie schnell wird das Mahnschreiben erstellt?

Das Mahnschreiben wird von uns innerhalb von 24 Stunden erstellt (unter der Voraussetzung, dass uns alle notwendigen Informationen vorliegen).

Kann ein Mahnschreiben die Verjährung hemmen?

Nein. Ein vorgerichtliches Mahnschreiben hemmt die Verjährung grundsätzlich nicht. Zur Hemmung der Verjährung ist ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage erforderlich. Wenn Ihre Forderung demnächst zu verjähren droht, sollten Sie daher direkt ein gerichtliches Mahnverfahren in Betracht ziehen.

Unabhängig davon sollten Sie nicht bis zum Ablauf der Verjährung mit der Durchsetzung ihrer Forderung warten. Die Chancen auf eine erfolgreiche Realisierung werden in den meisten Fällen durch Abwarten nicht besser.

Was passiert, wenn der Schuldner trotz Mahnschreiben nicht zahlt?

Zahlt Ihr Schuldner nicht innerhalb der gesetzten Frist, besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte. In Betracht kommt insbesondere die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids oder die Erhebung einer Klage.

Wie kann ich Sie beauftragen?

Füllen Sie hierzu einfach das nachstehende Formular aus. Falls Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie uns.