Sie haben eine unbestrittene Forderung und Ihr Schuldner reagiert nicht auf Ihre Zahlungsaufforderungen?
Ein anwaltliches Mahnschreiben ist oft der entscheidende Schritt, um eine Zahlung zu bewirken. Wir übernehmen das für Sie – zum Festpreis in Höhe von 69 € inklusive 19% MwSt. Weitere Kosten fallen für Sie nicht an.
Unser Festpreis gilt unabhängig vom Streitwert. Wir berechnen keine Erfolgsbeteiligung oder Ähnliches. Sie behalten den vollen Anspruch auf Ihre Forderung zuzüglich Zinsen.
Sofern sich Ihr Schuldner bereits in Zahlungsverzug befindet, muss er Ihnen unsere Kosten als Verzugsschaden erstatten. Wir machen diesen Kostenerstattungsanspruch im Mahnschreiben mit geltend. Im Erfolgsfall ist unsere Tätigkeit somit für Sie kostenneutral.
So einfach funktioniert es
- Füllen Sie unser Formular aus.
- Nach Auftragsbestätigung erhalten Sie von uns vorab per E-Mail eine Rechnung mit unseren Zahlungsdaten.
- Sie zahlen den vereinbarten Festpreis per Überweisung oder Paypal.
- Wir versenden das anwaltliche Mahnschreiben an Ihren Schuldner (innerhalb von 24 Stunden nach Zahlungseingang).
- Das Mahnschreiben wird Ihrem Schuldner per Post zugestellt. Darin wird er unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert.
- In den meisten Fällen führt bereits das anwaltliche Mahnschreiben zur vollständigen Zahlung. Sollte Ihr Schuldner dennoch nicht zahlen, beraten wir Sie über die nächsten Schritte (z. B. gerichtliches Mahnverfahren, Klage).
Häufige Fragen und Antworten
Gilt der Festpreis unabhängig von der Höhe meiner Forderung?
Ja, der Festpreis gilt ohne Wenn und Aber und versteht sich inklusive Mehrwertsteuer.
Möglich ist dies durch eine Vergütungsvereinbarung mit Abtretungsregelung: Wir rechnen nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab, jedoch mit der Maßgabe, dass Sie an uns nur den angegebenen Festpreis bezahlen müssen. Soweit die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG den angegebenen Festpreis übersteigen, treten Sie uns Ihren Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Schuldner an Erfüllung statt ab. Eine solche Abtretungslösung ist zulässig (BGH, Urteil vom 19.02.2025, Az. VIII ZR 138/23).
Warum ist ein anwaltliches Mahnschreiben wirksamer als eine eigene Mahnung?
Ein Schreiben vom Rechtsanwalt signalisiert Ihrem Schuldner, dass Sie bereit sind, Ihre Forderung notfalls gerichtlich durchzusetzen. Erfahrungsgemäß nehmen Schuldner ein anwaltliches Mahnschreiben deutlich ernster als eine eigene Zahlungserinnerung. In vielen Fällen wird die Forderung nach Erhalt des anwaltlichen Schreibens beglichen, ohne dass weitere Maßnahmen erforderlich werden.
Fallen neben dem Festpreis weitere Kosten an?
Nein. Anders als beim gerichtlichen Mahnverfahren fallen für das anwaltliche Mahnschreiben keine Gerichtsgebühren an. Sie zahlen ausschließlich den angegebenen Festpreis.
Wer muss die Kosten zahlen – ich oder der Schuldner?
Als Auftraggeber sind Sie zur Zahlung unseres Festpreises verpflichtet.
Aber: Wenn sich Ihr Schuldner zum Zeitpunkt unserer Beauftragung in Zahlungsverzug befindet, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch. Diesen machen wir im Mahnschreiben mit geltend. Ihr Schuldner muss Ihnen dann unsere Kosten zusätzlich erstatten. Im Erfolgsfall ist unsere Tätigkeit somit für Sie kostenneutral.
Ab wann befindet sich der Schuldner in Zahlungsverzug?
Wenn Ihre Forderung fällig ist und Sie den Schuldner mindestens einmal gemahnt haben, befindet sich der Schuldner in Zahlungsverzug. Eine erste Mahnung ist ausreichend, eine zweite oder dritte Mahnung ist nicht zwingend erforderlich.
In bestimmten Fällen ist eine Mahnung überhaupt nicht notwendig, z. B. wenn schon vorher ein konkreter Zahlungstermin vereinbart war oder wenn der Schuldner die Leistung bereits ernsthaft und endgültig verweigert hat. In diesen Fällen tritt auch ohne Mahnung Zahlungsverzug ein.
Wie schnell wird mein Mahnschreiben versendet?
Das Mahnschreiben wird von uns nach vorheriger Bezahlung unserer Rechnung innerhalb von 24 Stunden versendet (unter der Voraussetzung, dass Sie uns alle notwendigen Informationen übermittelt haben).
Kann ein Mahnschreiben die Verjährung hemmen?
Nein. Ein vorgerichtliches Mahnschreiben hemmt die Verjährung grundsätzlich nicht. Zur Hemmung der Verjährung ist ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage erforderlich. Wenn Ihre Forderung demnächst zu verjähren droht, sollten Sie daher direkt ein gerichtliches Mahnverfahren in Betracht ziehen.
Unabhängig davon sollten Sie nicht bis zum Ablauf der Verjährung mit der Durchsetzung ihrer Forderung warten. Die Chancen auf eine erfolgreiche Realisierung werden in den meisten Fällen durch Abwarten nicht besser.
Was passiert, wenn der Schuldner trotz Mahnschreiben nicht zahlt?
Zahlt Ihr Schuldner nicht innerhalb der gesetzten Frist, besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte. In Betracht kommt insbesondere die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids oder die Erhebung einer Klage. Bitte beachten Sie, dass der hier genannte Festpreis nicht für weitergehende Maßnahmen gilt.
Wie kann ich Sie beauftragen?
Füllen Sie hierzu einfach das nachstehende Formular aus. Falls Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie uns.
