Ein anwaltliches Mahnschreiben ist für Gläubiger häufig der wirksamste erste Schritt, um eine Zahlung ohne Gerichtsverfahren zu erreichen. Bleibt die Zahlung trotzdem aus, stehen weitere rechtliche Mittel zur Verfügung.

Warum ist ein anwaltliches Mahnschreiben häufig wirksamer als eine eigene Mahnung?

Ein Schreiben vom Rechtsanwalt signalisiert dem Schuldner, dass Sie Ihre Forderung ernsthaft verfolgen und bereit sind, weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Ein anwaltliches Schreiben hat daher eine andere Wirkung als eigene Mahnungen.

Was passiert, wenn der Schuldner nicht zahlt?

Bleibt die Zahlung trotz anwaltlichem Mahnschreiben aus, stehen Ihnen weitere Optionen zur Verfügung: Im gerichtlichen Mahnverfahren beantragen wir einen Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht. Widerspricht der Schuldner nicht, ergeht ein Vollstreckungsbescheid, der wie ein Urteil vollstreckt werden kann. Legt der Schuldner Widerspruch ein oder ist das Mahnverfahren im Einzelfall nicht zweckmäßig, kommt außerdem die Erhebung einer Zahlungsklage in Betracht. Nach Erwirkung eines vollstreckbaren Titels betreiben wir auf Wunsch auch die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner.

Was geschieht, wenn der Schuldner nicht auf einmal bezahlen kann?

Nicht jeder Schuldner kann eine Forderung sofort vollständig begleichen. In solchen Fällen kann eine Ratenzahlungsvereinbarung sinnvoll sein. Wir verhandeln die Konditionen mit der Schuldnerseite und erstellen für Sie eine rechtssichere schriftliche Vereinbarung. Diese enthält verbindliche Regelungen zu Ratenhöhe, Fälligkeitszeitpunkten und den Folgen eines Zahlungsverzugs. Gegebenenfalls wird unter Hinzuziehung eines Notars eine sofortige Vollstreckungsunterwerfung vereinbart, sodass Sie im Fall ausbleibender Raten unmittelbar vollstrecken können, ohne zuvor klagen zu müssen.

Für wen ist das Angebot geeignet?

Das anwaltliche Mahnschreiben eignet sich für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen – etwa bei unbezahlten Rechnungen, ausstehenden Kaufpreiszahlungen, nicht erstatteten Kautionen oder sonstigen fälligen Geldforderungen. Voraussetzung ist eine bestehende und fällige Forderung. Ob diese Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, klären wir auf Wunsch im Rahmen eines Erstgesprächs. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.