Gerichtliches Mahnverfahren mit Anwalt zum Festpreis

Sie haben einen Schuldner, der trotz Mahnung einfach nicht bezahlt?

Wir bieten Ihnen die Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens zu klar kalkulierbaren Konditionen an – nämlich zum Festpreis:

*inklusive 19% MwSt. Hinzu kommen fremde Gerichtsgebühren, die von der Höhe Ihrer Forderung abhängen.

Unser Angebot – Ihr Vorteil

Wichtig für Sie: Unser Festpreis gilt unabhängig vom Streitwert. Wir berechnen auch keine Erfolgsbeteiligung oder Ähnliches. Sie behalten den vollen Anspruch auf Ihre Forderung zuzüglich Zinsen. Übergeben Sie uns einfach Ihre offene Forderung und widmen Sie sich Ihrem Tagesgeschäft, anstatt selbst unnötig Zeit zu verschwenden.

Wie funktioniert das? Ihr Schuldner ist im Verzugsfall gesetzlich verpflichtet, unsere Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu ersetzen. Soweit diese Kosten über unserem Festpreis liegen, treten Sie uns einfach Ihren Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Schuldner an Erfüllung statt ab. Das Risiko der Beitreibung tragen insoweit wir. Unsere Kosten bleiben damit für Sie planbar. Sie zahlen nur den vereinbarten Festpreis (zuzüglich der gesetzlich vorgegebenen Gerichtsgebühren).

Übrigens: Sofern sich Ihr Schuldner bereits in Zahlungsverzug befindet, muss er Ihnen auch alle Kosten (d.h. unsere Kosten und die Gerichtsgebühren) als Verzugsschaden erstatten. Wir machen diese Kosten für Sie als Nebenforderung mit geltend. Im Erfolgsfall ist unsere Tätigkeit somit für Sie kostenneutral.

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So einfach funktioniert es

  1. Füllen Sie unser Formular aus oder schicken Sie uns Ihre offene Forderung (z.B. Rechnung nebst Mahnung) per E-Mail (einfach hier klicken).
  2. Nach Auftragsbestätigung erhalten Sie von uns vorab per E-Mail eine Rechnung mit unseren Zahlungsdaten.
  3. Sie zahlen den vereinbarten Festpreis per Überweisung oder Paypal.
  4. Wir reichen den Mahnantrag elektronisch beim zuständigen Mahngericht ein (innerhalb von 24 Stunden nach Zahlungseingang).
  5. Der Mahnbescheid wird Ihrem Schuldner förmlich zugestellt (gelber Umschlag).
  6. Wenn Ihr Schuldner trotz Mahnbescheid nicht fristgerecht zahlt, beantragen wir zusätzlich für Sie einen Vollstreckungsbescheid.
  7. Der Vollstreckungsbescheid ist ein gerichtlicher Titel, aus dem Sie bis zu 30 Jahre die Zwangsvollstreckung gegen Ihren Schuldner betreiben können (z. B. mit Gerichtsvollzieher, Kontopfändung).

Häufige Fragen und Antworten

Gilt der Festpreis unabhängig von der Höhe meiner Forderung?

Ja, der Festpreis gilt ohne Wenn und Aber und versteht sich inklusive Mehrwertsteuer.

Möglich ist dies durch eine Vergütungsvereinbarung mit Abtretungsregelung: Wir rechnen nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab, jedoch mit der Maßgabe, dass Sie an uns nur den angegebenen Festpreis bezahlen müssen. Soweit die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG den angegebenen Festpreis übersteigen, treten Sie uns Ihren Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Schuldner an Erfüllung statt ab. Eine solche Abtretungslösung ist zulässig (BGH, Urteil vom 19.02.2025 – VIII ZR 138/23).

Zu unseren Gebühren kommen fremde Gerichtsgebühren hinzu, die vom Mahngericht erhoben werden. Die Gerichtsgebühren sind gesetzlich festgelegt und von der Höhe Ihrer Forderung abhängig.

Wie hoch sind die Gerichtsgebühren?

Die Gerichtsgebühren im Mahnverfahren sind gesetzlich vorgegeben und hängen von der Höhe der geltend gemachten Forderung ab. Beispiele:

Forderung bisGerichtsgebühren
1.000,- €38,00 €
1.500,- €41,00 €
2.000,- €51,50 €
3.000,- €62,75 €
4.000,- €74,00 €
5.000,- €85,25 €
6.000,- €96,50 €
7.000,- €107,75 €
8.000,- €119,00 €
9.000,- €130,25 €
10.000,- €141,50 €

Die Gerichtsgebühren fallen nur einmal bei Beantragung des Mahnbescheids an. Der Vollstreckungsbescheid kostet keine zusätzlichen Gerichtsgebühren. Eine vollständige Tabelle finden sie hier.

Wer muss die Kosten zahlen – ich oder der Schuldner?

Als Auftraggeber sind Sie zur Zahlung unserer Kosten und der fremden Gerichtsgebühren verpflichtet.

Aber: Wenn sich Ihr Schuldner zum Zeitpunkt unserer Beauftragung in Zahlungsverzug befindet, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch. Diesen machen wir als Nebenforderung im Mahnverfahren mit geltend. Ihr Schuldner muss Ihnen dann unsere Kosten und die Gerichtsgebühren zusätzlich erstatten. Im Erfolgsfall ist unsere Tätigkeit somit für Sie kostenneutral.

Ab wann befindet sich der Schuldner in Zahlungsverzug?

Wenn Ihre Forderung fällig ist und Sie den Schuldner mindestens einmal gemahnt haben, befindet sich der Schuldner in Zahlungsverzug. Eine erste Mahnung ist ausreichend, eine zweite oder dritte Mahnung ist nicht zwingend erforderlich.

In bestimmten Fällen ist eine Mahnung überhaupt nicht notwendig, z.B. wenn schon vorher ein konkreter Zahlungstermin vereinbart war oder wenn der Schuldner die Leistung bereits ernsthaft und endgültig verweigert hat. In diesen Fällen tritt auch ohne Mahnung Zahlungsverzug ein.

Wie schnell wird mein Antrag bearbeitet?

Ihr Antrag wird von uns nach vorheriger Bezahlung unserer Rechnung innerhalb von 24 Stunden beim zuständigen Mahngericht eingereicht (unter der Voraussetzung, dass Sie uns alle notwendigen Informationen übermittelt haben).

Nach Eingang des Antrags beim zuständigen Mahngericht wird der Mahnbescheid regelmäßig innerhalb weniger Tage erlassen und zugestellt.

Verhindert ein Mahnbescheid die Verjährung?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, d. h. Forderungen verjähren regelmäßig nach drei Jahren – gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist.

Läuft die Verjährungsfrist ab, kann der Schuldner die Einrede der Verjährung erheben. Er muss dann nicht mehr zahlen.

Wird jedoch rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt, wird die Verjährung dadurch gehemmt.

Wichtig: Eine einfache Mahnung (Mahnschreiben) ist im Gegensatz zu einem gerichtlichen Mahnbescheid grundsätzlich nicht geeignet, die Verjährung zu hemmen.

Unabhängig davon sollten Sie nicht bis zum Ablauf der Verjährung mit der Durchsetzung ihrer Forderung warten. Die Chancen auf eine erfolgreiche Realisierung werden in den meisten Fällen durch Abwarten nicht besser.

Was passiert im Falle eines Widerspruchs?

Der Schuldner hat im gerichtlichen Mahnverfahren das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung des Mahnbescheids Widerspruch einzulegen.

Legt der Schuldner rechtzeitig Widerspruch ein, ist das Mahnverfahren beendet. Sie können dann entscheiden, ob Sie Ihre Forderung im streitigen Klageverfahren weiterverfolgen möchten. Bitte beachten Sie, dass der hier genannte Festpreis nicht für das streitige Klageverfahren gilt.

Wo kann ich mich über Ihre Zulassung informieren?

Ich bin in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt und daher auch im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis eingetragen. Dort können Sie auch ohne Weiteres meine Zulassung überprüfen.

Wie kann ich Sie beauftragen?

Füllen Sie das nachstehende Formular aus oder schicken Sie uns die offene Forderung (z.B. Rechnung nebst Mahnung) per E-Mail (einfach hier klicken).