Das Versicherungsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern. Es umfasst sowohl das Vertragsrecht der verschiedenen Versicherungssparten als auch Fragen der Leistungspflicht, Prämiengestaltung, Obliegenheiten und Kündigungsrechte. Zentrale Bedeutung haben dabei die Auslegung von Versicherungsbedingungen, die Durchsetzung berechtigter Ansprüche sowie die Abwehr unberechtigter Forderungen.
Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie Beratung zu einem der folgenden Themen benötigen:
- Versicherungsvertragsrecht
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
- Versicherungspflichten und Obliegenheiten
- Anzeigepflichten
- Leistungsablehnung und Leistungskürzung
- Prämienzahlung und Beitragsanpassung
- Kündigung von Versicherungsverträgen
- Rücktritt und Widerruf
- Private Krankenversicherung
- Lebensversicherung und Kapitallebensversicherung
- Private Haftpflichtversicherung
- Kfz-Versicherung (Kasko und Haftpflicht)
- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
- Reiseversicherungen
- Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter
- Schadenregulierung
Ich verfüge über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandanten gegenüber Versicherungsgesellschaften. Ich habe zahlreiche außergerichtliche Vergleiche ausgehandelt und Prozesse vor den zuständigen Gerichten geführt. Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein.

