Inkassounternehmen werden von vielen Menschen gefürchtet. Das hängt wahrscheinlich auch damit zusammen, dass die Befugnisse von Inkassounternehmen zum Teil maßlos überschätzt werden.
Im Allgemeinen sind Inkassounternehmen nicht unseriös, sondern haben durchaus ihre Berechtigung. Leider gibt es aber auch „schwarze Schafe“, die mit fragwürdigen Methoden erheblichen psychologischen Druck gegenüber Betroffenen aufbauen.
Haben Sie Ärger mit einem Inkassounternehmen?
Ich berate regelmäßig Verbraucher, die Probleme mit Inkassounternehmen haben.
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Welche Befugnisse haben Inkassounternehmen?
Auch Inkassounternehmen müssen sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten, wenn es um die Eintreibung von Forderungen geht. Sie haben keine hoheitlichen Sonderrechte, um an Ihr Geld zu kommen.
Inkassounternehmen müssen genauso wie andere Gläubiger auch zunächst einen rechtskräftigen Titel (z. B. ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid) gegen Sie erwirken, um eine Forderung zwangsweise vollstrecken zu können. Ein bloßes Inkassoschreiben ist kein Titel, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden könnte.
Das dürfen Inkassounternehmen:
- Ihnen Zahlungsaufforderungen schicken
- Sie wegen offener Forderungen telefonisch kontaktieren
- Ihnen im Falle der Nichtzahlung die gerichtliche Durchsetzung und anschließende Zwangsvollstreckung androhen
- Mit Ihnen Ratenzahlungs- und Stundungsvereinbarungen aushandeln
- Im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Schufa-Meldungen durchführen
Was dürfen Inkassounternehmen nicht?
Das dürfen Inkassounternehmen nicht:
- Ihre Wohnung gegen Ihren Willen betreten
- Ihnen Geld oder Wertgegenstände wegnehmen
- Selbst Maßnahmen der Zwangsvollstreckung durchführen (das dürfen z. B. nur Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsgerichte)
- Ihr Konto sperren (Dafür ist ein rechtskräftiger Titel gegen Sie notwendig)
- Ihren Lohn / Ihr Gehalt pfänden (Dafür ist ein rechtskräftiger Titel gegen Sie notwendig)
- Ihnen Ihr Auto wegnehmen (Das darf nur ein Gerichtsvollzieher mit einem vollstreckbaren Titel)
Habe ich vom Inkassounternehmen einen Schufa-Eintrag zu befürchten?
Grundsätzlich können Inkassounternehmen auch sogenannte Schufa-Einträge veranlassen.
Einen Schufa-Eintrag hätten Sie aber nur dann befürchten, wenn Sie eine berechtigte Forderung nicht bezahlen können.
Wenn Sie aber die Berechtigung einer Forderung bestreiten, darf ein Inkassounternehmen wegen dieser Forderung keine Schufa-Eintragung veranlassen!
Daher sollten Sie einem Inkassounternehmen, dass gegen Sie die Bearbeitungsgebühr aus einem Vermittlungsvertrag für eine Finanzsanierung geltend macht, unverzüglich mitteilen, dass Sie die Forderung bestreiten.
Bei einer bestrittenen Forderung darf das Inkassounternehmen keinen Schufa-Eintrag veranlassen. Sollte das Inkassounternehmen dann doch einen Schufa-Eintrag vornehmen lassen (was unwahrscheinlich ist), können Sie dagegen sofort mit einem Rechtsanwalt vorgehen.
Das Schreiben sollten Sie ebenso beweissicher versenden wie das Anfechtungsschreiben. Hierfür bieten sich z. B. folgende Möglichkeiten an:
- Versand per Telefax mit qualifiziertem Sendebericht (d. h. unter dem Sendeprotokoll wird die erste Seite des Schreibens wiedergegeben, bei modernen Faxgeräten häufig der Fall).
- Versand per E-Mail (aber nur dann, wenn der Empfänger eine automatische Eingangsbestätigung versendet, das sollten Sie ggf. testen).
- Versand per Einschreiben, dabei sollte am besten ein Zeuge hinzugezogen werden, der bezeugen kann, welchen Inhalt das Schreiben hatte.
Idealerweise sollten Sie mehrere der oben genannten Möglichkeiten kombinieren. „Besser doppelt als einmal zu wenig“.
Können mir Inkassounternehmen einen Gerichtsvollzieher „vorbeischicken“?
Inkassounternehmen müssen sich genauso an die rechtlichen Vorgaben halten wie „normale“ Gläubiger auch. Ein Inkassounternehmen kann Ihnen also nur dann einen Gerichtsvollzieher „vorbeischicken“, wenn ein rechtskräftiger Titel (z. B. ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid) gegen Sie vorliegt.
Wenn Sie der Forderung also widersprochen haben, müssen Sie zunächst nichts weiter befürchten, auch nicht von einem Inkassounternehmen. Erst wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine Klage zugestellt bekommen sollten, müssen Sie tätig werden und sollten einen Rechtsanwalt aufsuchen. Sie erkennen einen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine Klage daran, dass diese von einem Gericht förmlich zugestellt werden (erkennbar an einem gelben Umschlag mit Zustellungsvermerk).
