Auf dieser Seite finden Sie einige häufige Fragen und Antworten zu unseren Leistungen und zum Mandatsverhältnis.

Haben Sie noch weitere Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.

In welchen Rechtsgebieten sind Sie tätig?

Ich berate und vertrete Mandanten in folgenden Rechtsgebieten:

  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Erbrecht
  • Schadensersatzrecht
  • Versicherungsrecht
  • Vertragsrecht

Für Unternehmen sind wir darüber hinaus im Bereich Inkasso / Forderungseinzug tätig.

Falls Sie sich unsicher sind, ob wir Ihnen helfen können, sprechen Sie uns einfach an. Fragen kostet nichts. Wenn wir ein Mandat nicht übernehmen können, empfehle ich Sie gerne an eine andere Kanzlei.

Was kostet Ihre Tätigkeit?

Für eine Erstberatung berechnen wir 226,10 € inklusive Mehrwertsteuer.

Weitere Tätigkeiten werden entweder streitwertabhängig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach Vergütungsvereinbarung (Pauschale oder Stundensatz) abgerechnet.

Detaillierte Informationen zu den Kosten unserer Tätigkeit finden Sie hier.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Das kann man nicht pauschal beantworten. Es gibt z.B. vertraglich vereinbarte Wartefristen oder vom Rechtsschutz ausgeschlossene Rechtsgebiete. Ob Ihre Angelegenheit versichert ist oder nicht, können wir aber gerne für Sie bei der Versicherung anfragen.

Muss ich vorab meine Rechtsschutzversicherung kontaktieren?

Wir klären für Sie auf Wunsch die Deckung durch Ihre Rechtschutzversicherung. Die Daten der Rechtsschutzversicherung können Sie entweder zum Beratungstermin mitbringen oder uns online übermitteln.

Wenn Sie die Deckung vorab selbst klären möchten, können Sie hierfür gerne auf unsere Musterschreiben zurückgreifen.

Sie dürfen Ihren Rechtsanwalt übrigens frei auswählen. Der Rechtsschutzversicherung ist es gesetzlich untersagt, Ihnen einen bestimmten Anwalt vorzuschreiben. Es gilt die gesetzlich garantierte freie Anwaltswahl, § 127 VVG.

Wie kann ich Sie beauftragen?

Wenn Sie noch nicht Mandant bei uns sind, bitten wir vorab um eine kurze Mandatsanfrage. Wir prüfen dann vorab, ob wir Ihre Angelegenheit übernehmen können. Eine solche Anfrage ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Ihre Anfrage unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.

Zu Beginn vereinbaren wir üblicherweise ein Erstberatungsgespräch. In diesem klären wir dann, ob sich ein weiteres Vorgehen lohnt und welche Schritte hierfür notwendig sind.

Wie kann ich Sie am besten erreichen?

Für Mandatsanfragen nutzen Sie am besten unser Kontaktformular.

Sie können uns natürlich außerdem per Telefon, Whatsapp oder E-Mail erreichen.

Es kann natürlich auch vorkommen, dass wir telefonisch nicht direkt erreichbar sind. In diesem Fall hinterlassen Sie uns bitte eine kurze Nachricht. Wir melden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen. Für telefonische Rücksprachen bitten wir nach Möglichkeit um Vereinbarung eines Telefontermins.

Muss ich zu Ihnen in die Kanzlei kommen?

Gerne empfangen wir Sie nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich in unseren Kanzleiräumen. Alternativ können Sie uns auch online beauftragen – eine Möglichkeit, die insbesondere unsere Bestandsmandanten schätzen. Kontaktieren Sie uns einfach!

Kann ich einen Termin online buchen?

Ja, das ist möglich und auch sehr einfach. Klicken Sie hier, um zu unserer Online-Terminvereinbarung zu gelangen.

Kann ich auch als Unternehmen oder nur als Privatperson Mandant werden?

Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen.

Ich habe eine Klage erhalten, wie soll ich mich verhalten?

Wenn Sie eine Klage erhalten haben, sollten Sie unverzüglich reagieren, da wichtige Fristen eingehalten werden müssen. Klicken Sie hier für weitere Informationen.

Ich habe eine Gerichtskostenrechnung erhalten, dabei bin ich doch rechtsschutzversichert?

Es kommt mitunter vor, dass die Gerichtskostenrechnungen von den Gerichten direkt an die Mandanten verschickt werden. In diesem Fall schicken Sie uns bitte die Gerichtskostenrechnung per E-Mail zu. Wir leiten diese dann an Ihre Rechtsschutzversicherung weiter.

Muss ich persönlich vor Gericht erscheinen?

Das kann man leider nicht pauschal beantworten. Das Gericht kann grundsätzlich Ihr persönliches Erscheinen als Partei anordnen. In vielen Fällen können Sie sich aber auch durch Ihren Anwalt komplett vertreten lassen. Teilweise ist auch schon die Teilnahme an Gerichtsterminen per Videokonferenz möglich. Das hängt aber immer vom Einzelfall ab.

Was soll ich vor Gericht anziehen?

Wenn Sie gerne Anzug tragen, kommen Sie im Anzug. Wenn Sie kein Anzugträger sind, lassen Sie es. Niemand erwartet von Ihnen, dass Sie sich verkleiden.

Ihre Kleidung sollte aber einer Gerichtsverhandlung angemessen sein. Badehose und Hawaiihemd dürfen daher zu Hause bleiben (es sei denn, Sie heißen Thomas Magnum).

Vertreten Sie mich auch bundesweit oder nur vor bestimmten Gerichten?

Eine regionale Zulassungsbeschränkung gibt es für Rechtsanwälte nicht mehr. Ich darf Sie also – wie jeder andere Anwalt auch – in ganz Deutschland vertreten. Eine Ausnahme gilt für den Bundesgerichtshof in Zivilsachen. Dort ist nur eine kleine Anzahl örtlicher BGH-Kanzleien vertretungsbefugt.

Bei weiter entfernten Gerichtsterminen kommt es natürlich auch auf die Kosten-Nutzen-Relation an. Wenn es um etwas mehr geht, fallen die Reisekosten nicht so sehr ins Gewicht wie bei „kleineren“ Streitigkeiten. Soweit erforderlich, greifen wir für die Wahrnehmung auswärtiger Gerichtstermine auf Terminsvertreter vor Ort zurück.

Wer trägt die Kosten, wenn ich den Prozess gewinne oder verliere?

Die unterliegende Partei muss der obsiegenden Partei grundsätzlich die Kosten des Rechtsstreits erstatten.

Klicken Sie hier für weitere Informationen zum Thema Kostenerstattung.

Vertreten Sie auch Mandanten mit Wohnsitz im Ausland?

Grundsätzlich ja. In solchen Fällen müssen wir allerdings in jedem Fall auf vollständige Vorauszahlung sämtlicher Gebühren bestehen.

Wie werde ich über neue Entwicklungen informiert?

Wir informieren Sie über wesentliche Entwicklungen schriftlich oder telefonisch. Daneben haben Sie natürlich jederzeit die Möglichkeit, den aktuellen Stand Ihrer Angelegenheit zu erfragen.

Kann ich das Mandat jederzeit beenden?

Ja. Sowohl der Mandant als auch der Rechtsanwalt dürfen das Mandat grundsätzlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden (§ 627 BGB). Der Anwalt darf das Mandat allerdings nicht „zur Unzeit“ kündigen (z.B. kurz vor dem Verhandlungstermin).