Software-Update

  • OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2018 – 16 U 110/17

    Tenor Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Klägers gegen das am 10.07.2017 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 11 O 312/16 – nach § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig durch Beschluss zurückzuweisen. Dem Kläger wird Gelegenheit gegeben, binnen 3 Wochen ab Zugang dieses Beschlusses zu dem Hinweis…

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  • OLG Dresden, Urteil vom 01.03.2018 – 10 U 1561/17

    Leitsätze Der Käufer ist beweisbelastet dafür, dass ein Mangel in Gestalt einer Manipulationssoftware, durch die bei dem gekauften Fahrzeug unter Prüfbedingungen die Anzeige geringerer Abgaswerte als im Fahrbetrieb bewirkt wird, trotz Nachbesserungsversuchen des Verkäufers weiter vorhanden ist. Damit muss der Käufer die Erfolglosigkeit des Nachbesserungsversuchs durch das erfolgte Aufspielen eines Software-Updates beweisen.(Rn.28) Der Käufer muss…

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  • LG Stuttgart, Urteil vom 12.01.2018 – 19 O 66/17

    Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Streitwert: 24.000,00 EUR Antrag Ziff. 1: 23.450,00 EUR Antrag Ziff. 2: 550,00 EUR Tatbestand Der Kläger macht gegen die Beklagte wegen…

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  • LG Köln, Urteil vom 21.12.2017 – 2 O 137/17

    Leitsätze Für den Käufer eines Pkw mit EA-189-Motor ist eine Nachbesserung durch Software-Update unzumutbar. Dies folgt unter anderem daraus, dass die Herstellerin des Motors arglistig gehandelt hat. Der hierdurch verursachte Vertrauensverlust des Käufers schlägt auch auf dessen Verhältnis zur Verkäuferin durch, weil diese zur Nachbesserung auf das von der Herstellerin entwickelte Software-Update angewiesen ist.(Rn.32) Eine…

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  • OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2017 – 18 U 112/17

    Leitsätze Die Verwendung einer Manipulations-Software in einem Gebrauchtwagen begründet einen Sachmangel jedenfalls dann, wenn der Wagen vor dem Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals erworben wurde. Der durch die Verwendung einer Manipulations-Software in einem Gebrauchtwagen begründete Sachmangel ist nicht unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 S. 2 BGB. Die Frist zur Nachbesserung eines mit einer Manipulations-Software…

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  • LG Siegen, Urteil vom 14.11.2017 – 1 O 118/17

    Leitsätze Die Installation von Software in einem Pkw, die im Testbetrieb einen geringeren Stickoxidausstoß bewirkt als im Fahrbetrieb, stellt einen Mangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB dar.(Rn.25) Dieser Mangel ist nicht unerheblich im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB.(Rn.38) Eine Nachbesserung durch ein Software-Update kann…

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  • LG Dortmund, Urteil vom 11.10.2017 – 3 O 101/17

    Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits aus einem Streitwert von bis zu 25.000 EUR. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus dem Urteil jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger nimmt die beklagte Autohändlerin im Rahmen des so genannten W1-Abgasskandals auf Rückzahlung des…

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  • OLG Koblenz, Urteil vom 28.09.2017 – 1 U 302/17

    Leitsätze Auch im Verhältnis Fahrzeughersteller und Vertragshändler ist im Regelfall der Hersteller nicht Erfüllungsgehilfe des Händlers. Eine etwaige arglistige Täuschung durch den Fahrzeughersteller kann dem Vertragshändler daher regelmäßig nur unter den Voraussetzungen des § 123 Abs. 2 BGB zugerechnet werden.(Rn.29) (Rn.41) Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des…

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  • OLG Koblenz, Beschluss vom 27.09.2017 – 2 U 4/17

    Tenor Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 05.12.2016 zurückzuweisen. Dem Kläger wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 30.10.2017 gegeben. Gründe I. Der Kläger begehrt die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 189 ausgestatteten PKW SKODA Roomster Style 1,6…

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  • OLG Bamberg, Beschluss vom 20.09.2017 – 6 U 5/17

    Leitsätze Beim Neuwagenkauf ist die Nacherfüllung in Form einer Ersatzlieferung unmöglich, wenn der entsprechende Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt wird, sondern inzwischen durch ein neues Modell mit anderer Motorisierung ersetzt worden ist. Entfällt die Wirkung einer Anschlussberufung, weil die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen wird, so sind die Verfahrenskosten im Verhältnis der Gegenstandswerte…

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