Sachmangel
-
OLG Naumburg, Urteil vom 28.09.2015 – 1 U 74/15
Leitsatz Macht der Berufungskläger geltend, der in erster Instanz hinzugezogene Sachverständige habe mit dem erstinstanzlichen Gericht den kaufrechtlichen Sachmangelbegriff verkannt und deshalb bei seiner Feststellung der Mangelfreiheit des Fahrzeuges zur Zeit des Gefahrübergangs vorhandene Material- und Konstruktionsfehler nicht in Betracht gezogen, sind die hierfür sprechenden Anhaltspunkte schlüssig darzustellen, um erneute Feststellungen des Berufungsgerichts zu erreichen.…
-
OLG Hamm, Urteil vom 24.09.2015 – 28 U 144/14
Leitsatz Zur Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs wegen Mangelhaftigkeit eines „Oldtimers“ (hier: fehlende Voraussetzungen für die Erteilung eines H-Kennzeichens). Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das am 12.09.2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist ohne…
-
LG Wuppertal, Urteil vom 04.09.2015 – 5 O 173/15
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt von dem Beklagten Schadensersatz für die Reparatur eines bei diesem erworbenen Gebrauchtwagens. Der Kläger entdeckte am 5.7.2014 im Internet ein Inserat des…
-
LG Frankfurt a. M., Urteil vom 28.08.2015 – 2-24 O 201/13
Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.038,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.4.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 3,4% und der Beklagte 96,6% zu tragen. Ausgenommen davon sind die Mehrkosten, die durch die Klageerhebung…
-
LG Hagen, Urteil vom 26.08.2015 – 2 O 149/14
Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24.671,39 EUR zu zahlen Zug um Zug gegen Übertragung des Eigentums an dem PKW Mercedes B 180 CDI BE, amtliches Kennzeichen HA-WH 5555, Erstzulassung 13.06.2012, Fahrzeug-Identitätsnummer WDD 2462001 J 070343. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Forderung des Rechtsanwalts G auf Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in…
-
LG Saarbrücken, Urteil vom 14.08.2015 – 10 S 174/14
Leitsatz Preist der Verkäufer in einer Verkaufsanzeige an, dass das angebotene Fahrzeug über eine Standheizung verfüge und erklärt der Verkäufer auf Frage des Käufers, dass er die funktionierende Standheizung vor zwei bis drei Wochen ausprobiert habe, haben die Parteien eine Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich der Standheizung getroffen. Der Verkäufer muss für Fehler der Standheizung auch dann einstehen,…
-
OLG Braunschweig, Urteil vom 23.07.2015 – 9 U 2/15
Leitsatz Liegt zwischen dem Zeitpunkt der Herstellung und Erstzulassung ein Zeitraum von 19 1/2 Monaten, stellt dieser Umstand beim Kauf eines in dem Zeitraum ab dem „lt. Fzg.-Brief“ mitgeteilten Erstzulassungszeitpunkt von 2 Jahren und 4 Monaten offenbart über 38616 km als Mietfahrzeug genutzten Gebrauchtwagens kein den Käufer zum Rücktritt berechtigender Mangel dar. Tenor Auf die…
-
BGH, Urteil vom 01.07.2015 – VIII ZR 226/14
Leitsatz 1a. Der Anwendung des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO steht nicht entgegen, dass die erstmals im Berufungsverfahren erfolgte Geltendmachung eines Angriffs- oder Verteidigungsmittels in der ersten Instanz aus Gründen unterblieben ist, die eine Nachlässigkeit im Sinne von § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO darstellen (im Anschluss an…
-
AG München, Urteil vom 19.06.2015 – 191 C 8106/15
Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.950,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 17.03.2015 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs VW Polo mit dem amtlichen Kennzeichen …, Fahrzeug Ident. Nr. … sowie weitere 255,85 € zu bezahlen. Der Beklagte hat die Kosten des…
-
OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2015 – 28 U 165/13
Leitsatz Zur Abgrenzung eines Sachmangels zu bloßen konstruktiven Besonderheiten einer Kaufsache (hier: Satteltank eines Porsche Turbo S Cabriolet mit eingeschränkter Anzeige der restlichen Kraftstoffmenge). Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 28.08.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 24. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist…