Sachmangel
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LG Dortmund, Urteil vom 06.06.2017 – 12 O 228/16
Tenor Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 12.592,16 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.03.2016 zu bezahlen, Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW VW Golf, FIN: …. Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 2) verpflichtet ist, an den Kläger Zinsen in Höhe von…
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LG Mönchengladbach, Urteil vom 01.06.2017 – 10 O 84/16
Tenor Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 13.360,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2016 zu zahlen; Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW VW Golf VI Variant sowie Zug um Zug gegen Mitteilung des Kilometerstands des vorbezeichneten Fahrzeugs auf den 27.04.2017. Im Übrigen…
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LG Braunschweig, Urteil vom 01.06.2017 – 3 O 1276/16
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Streitwert: Wertstufe bis 35.000,00 € Tatbestand Die Klägerin begehrt von der Beklagten im Zusammenhang mit dem sog. Abgas-Skandal die Lieferung eines Neufahrzeugs Zug um Zug…
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LG Osnabrück, Urteil vom 31.05.2017 – 5 O 2218/16
Tenor Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein mangelfreies fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers mit einem 1,4 I TDI-Motor, 90 PS, und im Übrigen identischer technischer Ausstattung wie das Fahrzeug Audi A1 Sportback, FIN: … Zug um Zug gegen Rückübereignung des mangelhaften Fahrzeugs Audi A1 Sportback, FIN: … nachzuliefern. Es wird…
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2017 – I-22 U 52/17
Tenor Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 1. März 2017 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (Az.: 7 O 130/16) durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 13. Juni 2017. Gründe I. Die zulässige Berufung der Klägerin ist…
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OLG Hamm, Urteil vom 30.05.2017 – 28 U 198/16
Leitsätze Zu den Rechtsfolgen eines wirksamen Rücktritts vom Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug(Rn.25) . Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 06.09.2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert und wie folgt neu gefasst. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.589,97 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten…
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LG Neuruppin, Urteil vom 24.05.2017 – 1 O 170/16
Tenor Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein mangelfreies fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers mit identischer technischer Ausstattung wie das Fahrzeug VW Golf, FIN: … Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des mangelhaften Fahrzeugs VW Golf, FIN: … nachzuliefern. Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Rücknahme des…
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LG Braunschweig, Urteil vom 19.05.2017 – 11 O 3605/16
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Tatbestand Der Kläger begehrt im Zusammenhang mit dem sog. „Abgasskandal“ von der Beklagten die Lieferung eines Neufahrzeugs Zug-um-Zug gegen Rückgabe des ursprünglich erworbenen Fahrzeugs. Aufgrund eines am…
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LG Bonn, Urteil vom 19.05.2017 – 1 O 341/16
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Beklagte ist Vertragshändlerin der W AG. Am 09.03.2015 schlossen die Parteien einen mit der Überschrift „Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Fahrzeugs (Eigengeschäft)“ versehenen Kaufvertrag (Bl.…
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OLG Naumburg, Urteil vom 19.05.2017 – 7 U 3/17
Leitsätze Für den Erfüllungsort der Nacherfüllung gilt die allgemeine Vorschrift des § 269 Abs. 1 BGB.(Rn.33) Danach sind in erster Linie die von den Parteien getroffenen Vereinbarungen entscheidend. Fehlen vertragliche Abreden über den Erfüllungsort, ist auf die jeweiligen Umstände, insbesondere die Natur des Schuldverhältnisses, abzustellen. Lassen sich auch hieraus keine abschließenden Erkenntnisse gewinnen, ist der…