Sachmangel

  • OLG Stuttgart, Urteil vom 06.09.2017 – 4 U 105/17

    Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 28.04.2017, Az. 24 O 32/17, abgeändert: (1) Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.518,68 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 05.01.2017 zu bezahlen Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs A.…

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  • LG Heilbronn, Urteil vom 15.08.2017 – 9 O 111/16

    Leitsätze Der Neukauf eines PKW Audi Q3, EURO-Norm 5, mit dem Dieselmotor EA 189 ist rückabzuwickeln, da die beim Kauf eingebaut gewesene Software zu einem merkantilen Minderwert führt, der nicht nachgebessert werden kann. Der Käufer hat sich Nutzungsentschädigung auf Basis einer Gesamtlaufleistung von 250.000 km anrechnen lassen.(Rn.20) (Rn.27) (Rn.32) Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an…

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  • OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2017 – 28 U 65/17

    Leitsätze Keine Zurechnung des behaupteten Wissens des Autoherstellers vom Vorhandensein einer nur für den Prüfstand vorgesehenen Betriebsart des Motors zu dem verkaufenden, selbstständigen Autohändler analog § 166 Abs. 2 BGB.(Rn.16) Tenor Der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen…

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  • OLG Bamberg, Beschluss vom 02.08.2017 – 6 U 5/17

    Leitsätze Beim Neuwagenkauf ist die Nacherfüllung in Form einer Ersatzlieferung unmöglich, wenn der entsprechende Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt wird, sondern inzwischen durch ein neues Modell mit anderer Motorisierung ersetzt worden ist.(Rn.24) Tenor Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 20.12.2016, Az. 21 O 34/16, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO…

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  • OLG Oldenburg, Beschluss vom 02.08.2017 – 9 U 29/17

    Gründe I. Der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweisbeschluss und Entscheidung über die Aufrechterhaltung der Berufung unter Kostengesichtspunkten binnen zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses. II. Der Senat lässt sich bei seiner Absicht, nach § 522 Abs.…

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  • LG Krefeld, Urteil vom 19.07.2017 – 7 O 147/16

    Tenor Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 2) verpflichtet ist, dem Kläger Schadensersatz zu bezahlen für Schäden, die aus der Manipulation des Fahrzeugs Audi Q5, FIN: XXX resultieren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Beklagte zu 2) je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten…

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  • BGH, Urteil vom 19.07.2017 – VIII ZR 278/16

    Leitsätze Ein taugliches Nacherfüllungsverlangen des Käufers setzt die Zurverfügungstellung der Kaufsache am rechten Ort, nämlich dem Erfüllungsort der Nacherfüllung, voraus. Für dessen Bestimmung ist im Kaufrecht die allgemeine Vorschrift des § 269 Abs. 1, 2 BGB maßgebend (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 13. April 2011, VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196 Rn. 29 ff.…

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  • LG Aachen, Urteil vom 10.07.2017 – 11 O 312/16

    Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger nimmt die Beklagte auf Lieferung eines Ersatzfahrzeugs für ein mit Kaufvertrag vom 02.07.2014/07.07.2014 zum Kaufpreis von 38.481,01 € erworbenes Kraftfahrzeug in Anspruch. Das dem Kläger am…

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  • LG Aachen, Urteil vom 07.07.2017 – 8 O 12/16

    Leitsätze Ein Autohändler ist zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages für einen vom so genannten Abgasskandal betroffenen gebrauchten Pkw verpflichtet, nachdem dem Händler erfolglos eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt wurde.(Rn.35) Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.794,73 EUR nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 05.02.2016 zu zahlen Zug…

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  • OLG München, Urteil vom 03.07.2017 – 21 U 4818/16

    Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 15.11.2016, Az. 21 O 970/16, wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil und das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Ingolstadt sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen. Gründe I.…

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