Neuwagen

  • BGH, Urteil vom 21.07.2021 – VIII ZR 118/20

    Leitsätze Zum Inhalt und zur Reichweite einer Beschaffungspflicht des Verkäufers beim Verbrauchsgüterkauf im Nacherfüllungsfall bei Einstellung der Produktion der ursprünglichen Kaufsache und Markteinführung eines Nachfolgemodells (hier: Neufahrzeug) – im Anschluss an Senatsurteil vom 21. Juli 2021 – VIII ZR 254/20, BGHZ 230, 296.(Rn.27) Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des…

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  • OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 03.08.2021 – 5 U 84/20

    Tenor Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das am 4.3.2020 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Gießen (Az. 3 O 71/19) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Das Versäumnisurteil des Landgerichts Gießen vom 5.6.2019 (Az. 3 O 71/19) wird aufgehoben und die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat, abgesehen von den…

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  • LG Schweinfurt, Urteil vom 07.10.2021 – 22 O 541/20

    Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 27.118,50 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 11.06.2020 zu zahlen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pkw Opel Astra, Fahrzeugidentifikationsnummer W…, amtliches Kennzeichen K…, und gegen Zahlung eines Betrages von 2.015,70 €. Es wird festgestellt, dass sich die…

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  • AG München, Urteil vom 17.12.2021 – 271 C 8389/21

    Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.000,00 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 80 Prozent und die Beklagte 20 Prozent zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsgläubiger kann die Vollstreckung des jeweiligen Vollstreckungsschuldners durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110…

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  • AG Hanau, Urteil vom 31.01.2024 – 39 C 111/23

    Tenor Es wird festgestellt, dass der Beklagten ein Anspruch auf Zahlung eines Betrages in Höhe von brutto 3.113,98 € als „Stornogebühren“ aufgrund des Rücktrittes von dem Kaufvertrag vom 25.07.2022 gegen den Kläger nicht zusteht. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers…

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  • LG Arnsberg, Urteil vom 22.02.2024 – 4 O 273/23

    Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Tatbestand Die Beklagte produziert und vertreibt Elektrofahrzeuge. Sie vertreibt die Elektrofahrzeuge hauptsächlich über ihr Internetportal. Sie verfügt zudem über 36 physische sog. Tesla-Stores sowie diverse Auslieferungszentren.…

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  • OLG München, Urteil vom 24.07.2024 – 7 U 5558/20

    Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 25.08.2020, Az. 20 O 15857/19, teilweise abgeändert und gemäß den nachfolgenden Ziffern neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 11.900,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit…

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  • OLG München, Urteil vom 11.11.2024 – 19 U 200/24e

    Leitsätze Textnachrichten oder Attachments in Gestalt von Textverarbeitungs- oder PDF-Dateien oder ausreichend guter Fotos per WhatsApp wahren bei rechtsgeschäftlich vereinbarter Schriftform die Voraussetzungen des § 127 Abs. 2 Satz 1 BGB. Dies gilt nicht bei WhatsApp-Sprachnachrichten oder Video- oder Audio-Attachments.(Rn.84) Eine Willenserklärung kann auch mittels Zeichen kundgetan werden, d.h. auch durch digitale Piktogramme – wie…

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  • LG Hanau, Urteil vom 11.03.2025 – 1 O 1185/24

    Tenor Es wird festgestellt, dass sich der zwischen dem Kläger und der Beklagten über den Erwerb eines PKW der Marke (Automarke), Modell (Name, Bezeichn.) abgeschlossene Kaufvertrag vom 09.02.2024 durch den mit Schreiben vom 22.08.2024 erklärten Rücktritt in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis umgewandelt hat, aus dem der Kläger nichts mehr schuldet. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger…

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  • OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23.01.2025 – 9 U 57/24

    Leitsätze Absolute Fixgeschäfte sind Verträge, bei denen die Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts nur bis zum Ablauf des Erfüllungszeitraums erbracht werden kann und eine verspätete Leistung für den Gläubiger absolut sinnlos ist. Dies ist unter Berücksichtigung aller Umstände durch Auslegung zu ermitteln und in der Regel bei einem Kaufvertrag über ein Neufahrzeug zu verneinen.(Rn.26)…

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