Gewährleistungsausschluss
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OLG Celle, Beschluss vom 04.02.2026 – 7 U 63/25
Tenor Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 19.000 € festgesetzt. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 07.08.2025 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Verden durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme und zur evtl. Rücknahme der Berufung…
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OLG Celle, Urteil vom 27.08.2025 – 7 U 67/24
Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Stade vom 30.07.2024 (Az. 5 O 191/23) wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Dieses Urteil ist ebenso wie das angefochtene Urteil des Landgerichts ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten…
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BGH, Urteil vom 23.07.2025 – VIII ZR 240/24
Leitsätze Enthält ein Kaufvertrag über einen Oldtimer im Zusammenhang mit der Beschreibung des Erhaltungszustands die Angabe einer Zustandsnote, ist im Hinblick auf die erhebliche rechtliche und praktische Bedeutung von Zustandsnoten im Bereich des Kaufs von Oldtimern regelmäßig – auch im Fall des Verkaufs eines Oldtimers durch einen privaten Verkäufer – von einer Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne…
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OLG Köln, Urteil vom 09.04.2025 – 11 U 20/24
Leitsätze Zu den objektiven Anforderungen gemäß § 434 Abs. 3 BGB und der Abgrenzung von Haftungsbeschränkung sowie negativer Beschaffenheitsvereinbarung beim Verbrauchsgütekauf.(Rn.25) Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 16.02.2024 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 19. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 19 O 165/23 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt…
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LG Flensburg, Urteil vom 03.05.2024 – 2 O 263/20
Tenor Der Beklagte wird verurteilt, 27.950,00 € an die Bank D… K… GmbH zu zahlen, Zug um Zug gegen Herausgabe des Fahrzeuges BMW 640D, FIN: … sowie Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 2.073,60 €. Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte im Annahmeverzug mit der Rücknahme des unter Ziff.1. genannten Pkw befindet. Der Beklagte…
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BGH, Urteil vom 10.04.2024 – VIII ZR 161/23
Leitsätze Haben die Parteien eines Kaufvertrags (ausdrücklich oder stillschweigend) eine Beschaffenheit der Kaufsache im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB aF vereinbart, ist ein daneben vereinbarter allgemeiner Haftungsausschluss für Sachmängel dahin auszulegen, dass er nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit, sondern nur für Mängel nach § 434 Abs. 1 Satz 2…
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AG Trier, Urteil vom 22.03.2024 – 7 C 347/23
Leitsätze Nehmen die Vertragsparteien bei einem Gebrauchtwagenkauf im Vertragstext auf den Bericht eines „Gebrauchtwagenchecks“ Bezug und wird daneben die Gewährleistung ausgeschlossen, ist grundsätzlich nicht von einer Beschaffenheitsvereinbarung dahingehend auszugehen, dass das Fahrzeug abgesehen von den im Bericht genannten Mängeln keine weiteren besitzt.(Rn.30) Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu…
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OLG München, Urteil vom 25.10.2023 – 7 U 1224/21
Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 05.02.2021, berichtigt durch Beschluss vom 28.02.2021, Az. 10 O 16825/18, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der in Ziff. 2 des landgerichtlichen Urteils zuerkannte Betrag infolge Teilklagerücknahme auf 37.424,30 CHF lautet. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte 92 % zu…
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OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.2023 – 23 U 55/23
Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 22.03.2023 teilweise geändert und dahingehend neu gefasst, dass das Versäumnisurteil des Landgerichts vom 04.10.2022 vollständig aufrecht erhalten bleibt. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Beklagte. Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung…
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OLG Stuttgart, Urteil vom 17.08.2023 – 2 U 41/22
Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird der Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Heilbronn vom 16.02.2022, Az. 5 O 108/19, wie folgt weiter verurteilt: 1.1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.873,02 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.05.2019 zu zahlen. 1.2. Der Beklagte…