Anfechtung
-
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2017 – I-22 U 52/17
Tenor Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 1. März 2017 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (Az.: 7 O 130/16) durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 13. Juni 2017. Gründe I. Die zulässige Berufung der Klägerin ist…
-
OLG Hamm, Beschluss vom 18.05.2017 – 2 U 39/17
Tenor Es wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Klägers im schriftlichen Verfahren gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen. Gründe Die Berufung des Klägers hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Das Landgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Dem Kläger steht gegen die Beklagte mangels wirksamer Anfechtung des Kaufvertrags kein…
-
LG Baden-Baden, Urteil vom 27.04.2017 – 3 O 123/16
Tenor Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger … € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.01.2016 zu bezahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Pkw Audi, FIN: … Die Beklagte Ziffer 2 wird verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 4…
-
OLG Stuttgart, Urteil vom 25.04.2017 – 6 U 146/16
Leitsätze Ein Kläger, der allein unter Hinweis auf Presseberichte und ohne Sachvortrag zum Benzinverbrauch geltend macht, er müsse davon ausgehen, dass der Motor seines – aus dem VW-Konzern stammenden – Fahrzeugs von Manipulationen betroffen sei, weil auch bei etlichen anderen Benzinmotoren Unregelmäßigkeiten beim Kohlendioxidausstoß und damit auch beim Kraftstoffverbrauch festgestellt worden seien, und der hierzu…
-
LG Kleve, Urteil vom 31.03.2017 – 3 O 252/16
Tenor Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 14.670,22 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 26.10.2016 zu bezahlen, Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW Golf Variant Match 1.6 TDI, FIN WVWZZZ1KZDM639113. Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 2) verpflichtet ist, der Klägerpartei Schadensersatz…
-
LG Karlsruhe, Urteil vom 22.03.2017 – 4 O 118/16
Tenor Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 27.394,00 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.04.2016 zu bezahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW VW Passat Variant, Fahrzeugidentifikationsnummer … . Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten mit der Rücknahme des in…
-
LG Hechingen, Urteil vom 10.03.2017 – 1 O 165/16
Leitsätze Der Hersteller eines Kraftfahrzeugs ist im Verhältnis zu einem mit ihm vertraglich verbundenen Vertragshändler Dritter im Sinne des § 123 Abs. 2 BGB. Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.…
-
BGH, Urteil vom 15.02.2017 – VIII ZR 59/16
Leitsätze Sind bei Verkaufsaktionen auf der eBay-Internetplattform die Erklärungen der Teilnehmer nicht aus sich heraus verständlich oder lückenhaft und bedürfen sie deshalb der Auslegung, ist grundsätzlich zwar der Aussagegehalt der eBay-AGB ergänzend in die Auslegung der abgegebenen Willenserklärungen einzubeziehen. Rückt jedoch einer der Teilnehmer von den Regelungen der eBay-AGB erkennbar in bestimmter Hinsicht ab, kommt…
-
LG Dortmund, Urteil vom 23.01.2017 – 25 O 30/16
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Parteien des Rechtsstreits streiten über die Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrages vom 03.01.2014, bezüglich dessen der Kläger unter Bezugnahme auf § 123 BGB am 15.10.2015 die…
-
OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2017 – 28 U 201/16
Tenor Der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen ab Zugang dieses Beschlusses. Gründe I. Die Klägerin verlangt von der Beklagten als Rechtsnachfolgerin der L GmbH & Co KG Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein aufgrund verbindlicher Bestellung vom 24.09.2010…