Wenn Sie ein Schreiben von uns erhalten haben, vertreten wir einen Gläubiger, der eine offene Forderung gegen Sie geltend macht. Bitte nehmen Sie das Schreiben ernst. Ignorieren führt nicht dazu, dass sich die Angelegenheit in Luft auflöst. Im Gegenteil: Es können weitere Kosten auf Sie zukommen, die Sie vermeiden können.

Sie möchten zahlen?

Wenn Sie die Forderung begleichen möchten, finden Sie die Zahlungsdaten in unserem Schreiben. Bitte geben Sie bei der Überweisung unbedingt das dort genannte Aktenzeichen an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können.

Falls Sie nicht wissen, wie viele Zinsen zusätzlich zu zahlen sind, kontaktieren Sie uns wegen einer aktuellen Forderungsaufstellung.

Sie können nicht auf einmal zahlen?

Wenn Sie die Forderung derzeit nicht in voller Höhe begleichen können, sprechen Sie uns an. In vielen Fällen lässt sich eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen. Voraussetzung ist, dass Sie aktiv auf uns zukommen und einen konkreten Vorschlag unterbreiten.

Sie haben Einwände?

Wenn Sie die Forderung für unberechtigt halten oder Fragen zum Sachverhalt haben, nehmen Sie bitte innerhalb der gesetzten Frist Kontakt mit uns auf. Wir prüfen Ihre Einwände und leiten sie an unsere Mandantschaft weiter. Eine sachliche Klärung ist in vielen Fällen möglich – aber nur, wenn Sie sich rechtzeitig melden.

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