CHRONEXT zahlt nicht? Das sind Ihre Möglichkeiten.

Die CHRONEXT GmbH mit Sitz in Köln betreibt eine Internetplattform für den An- und Verkauf von Luxusuhren. Das Unternehmen gehört nach eigener Aussage zu den führenden Anbietern für CPO (Certified Pre-Owned) und Vintage-Uhren.

Kunden können bei CHRONEXT gebrauchte Luxusuhren online bestellen. Daneben besteht auch die Möglichkeit, Uhren über CHRONEXT im Wege des Kommissionsgeschäfts zu verkaufen. Der Kunde sendet hierfür die Uhr an die CHRONEXT GmbH, welche sich wiederum um den Verkauf kümmert. Der Kunde erhält nach erfolgreichem Verkauf den Verkaufserlös abzüglich einer Verkaufsprovision.

Wie mir aus mehreren Mandaten bekannt ist, kommt es hierbei mitunter zu erheblichen Verzögerungen bei Auszahlungen bzw. Rückzahlungen durch CHRONEXT. Ich vertrete Kunden aktuell in zwei Fallgruppen:

  • Kunden haben bei CHRONEXT eine Uhr bestellt und per Vorkasse bezahlt, jedoch keine Lieferung erhalten.
  • Kunden haben bei CHRONEXT eine Uhr im Wege des Kommissionsgeschäfts verkauft, erhalten jedoch den Verkaufserlös nicht ausgezahlt.

Falls Sie ähnliche Probleme haben, können Sie mich gerne telefonisch (+49 36074-729280) oder per E-Mail (info@hofauer.com) kontaktieren. Die Erstberatung ist in diesen Fällen kostenlos.


Aktuelle Informationen (Update vom 17.08.2026)

Bislang waren sämtliche von uns durchgeführten Kontopfändungen gegen Chronext erfolgreich. Ausreichendes Kontoguthaben scheint also vorhanden zu sein. Natürlich ist dies keine Garantie dafür, dass dies auch in Zukunft so bleibt.


Wirtschaftswoche berichtet über Kundenbeschwerden (Update vom 10.08.2026)

Die Wirtschaftswoche berichtet in einem Artikel vom 10.08.2026 über Beschwerden von Kunden aufgrund von ausbleibenden Zahlungen und Lieferungen. Der Artikel, welcher auch ein paar Statements von mir enthält, ist über folgenden Link abrufbar:

https://www.wiwo.de/unternehmen/chronext-kunden-beschweren-sich-ueber-ausbleibende-zahlungen-und-lieferungen/100243368.html


Aktuelle Informationen (Update vom 15.07.2026)

Es scheint durchaus noch Hoffnung für betroffene Kunden zu geben, dass diese an ihr Geld kommen.

Gestern erhielt ein Mandant von mir im Rahmen einer Pfändung des Geschäftskontos von CHRONEXT über 80.000,- € ausgezahlt. Die Bank hatte bereits kurz zuvor im Rahmen der sogenannten Drittschuldnererklärung mitgeteilt, dass ausreichendes Guthaben für die Pfändung besteht.

Warum CHRONEXT es hier trotz ausreichendem Kontoguthaben bis zur Kontopfändung kommen ließ, weiß ich nicht. Anscheinend war man aber nicht gewillt oder in der Lage, den gerichtlichen Titel, welchen wir gegen CHRONEXT erwirkt hatten, direkt zu bezahlen.


Aktuelle Informationen (Update vom 26.06.2026)

Die Zahlungsverzögerungen bei CHRONEXT scheinen keine bloßen Ausreißer zu sein. Mittlerweile habe ich für mehrere Mandanten gerichtliche Titel gegen die CHRONEXT GmbH erwirkt, gleichwohl wurde hierauf bis heute (Stand 26.06.2026) nicht gezahlt, sodass wir Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beantragen mussten.

Ich kann über die Hintergründe dieser Zahlungsverzögerungen nur spekulieren und muss natürlich vorsichtig sein, was ich hier schreibe. Aber wenn ein Unternehmen sich gegen Forderungen dieser Größenordnung nicht zur Wehr setzt und auf rechtskräftige Titel trotzdem nicht bezahlt, drängt sich zumindest der Verdacht auf, dass man nicht zahlen kann oder will.

Aus diesem Grund haben Mandanten von mir auch bereits Strafanzeige erstattet (es gilt natürlich die Unschuldsvermutung).

Ich werde von Betroffenen immer wieder nach den Erfolgsaussichten gefragt. Ich möchte an diesem Punkt offen sprechen: Das Verhalten von CHRONEXT macht mich zunehmend skeptisch. Es gab zwar vereinzelt Zahlungen, aber die Mehrzahl meiner Mandanten hat bis heute (Stand 26.06.2026) kein Geld zurückerhalten.

Von Mandanten wurde mir in diesem Zusammenhang auch zugetragen, dass andere Anwaltskollegen in Aussicht gestellt haben, ein bloßes anwaltliches Aufforderungsschreiben mit Fristsetzung sei ausreichend und CHRONEXT reagiere dann zügig.

Das kann ich aus meiner bisherigen Erfahrung überhaupt nicht bestätigen. Einfache Mahnschreiben an CHRONEXT sind meiner Meinung nach in diesen Fällen pure Zeitverschwendung. Falls man seinen Zahlungsanspruch durchsetzen möchte, sollte man besser direkt auf einen gerichtlichen Titel hinarbeiten, aus dem nötigenfalls zwangsvollstreckt werden kann.

Ob eine Zwangsvollstreckung am Ende zum Erfolg führt, kann ich zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht seriös abschätzen.


Welche Ansprüche hat der Käufer, wenn die Uhr nicht geliefert wird?

CHRONEXT ist bei Online-Bestellungen verpflichtet, dem Käufer die Uhr zu liefern. Solange dies nicht geschehen ist, hat der Käufer zunächst weiterhin einen Anspruch auf Lieferung, der grundsätzlich auch eingeklagt werden kann. Ein Beharren auf der Lieferung dürfte aber für die meisten Käufer nicht attraktiv erscheinen. Wirtschaftlich geht es meistens darum, den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuerhalten. Dafür bieten sich Rücktritt und Widerruf an.

Kann man vom Kaufvertrag zurücktreten?

Eine Möglichkeit, sein Geld zurück zu verlangen, ist ein Rücktritt vom Vertrag. Dazu muss der Käufer CHRONEXT zunächst eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Verstreicht diese Frist ohne Lieferung, kann der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären (§ 323 Abs. 1 BGB).

Mit dem Rücktritt wandelt sich der ursprüngliche Kaufvertrag in ein sogenanntes Rückgewährschuldverhältnis um; CHRONEXT muss dann den erhaltenen Kaufpreis vollständig zurückzahlen (§ 346 Abs. 1 BGB).

Kann man Schadensersatz verlangen?

Anstatt des Rücktritts oder neben dem Rücktritt kommt grundsätzlich auch ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung in Betracht, wenn dem Käufer über den gezahlten Betrag hinaus ein Schaden entstanden ist, etwa weil er die Uhr zwischenzeitlich teurer anderweitig erwerben musste (§§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB). Auch hierfür ist grundsätzlich der fruchtlose Ablauf einer gesetzten Frist erforderlich.

Besteht ein Widerrufsrecht?

Erfolgt die Online-Bestellung einer Uhr durch einen Verbraucher, handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Dem Käufer steht daher grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu (§ 312g Abs. 1, § 355 BGB). Nach einem wirksamen Widerruf ist der Kaufpreis zurückzuzahlen. Praktisch führt der Widerruf damit zum selben Ergebnis wie der Rücktritt: CHRONEXT schuldet die Erstattung des gezahlten Betrages, und zwar innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung.

Was ist besser – Rücktritt oder Widerruf?

Der Widerruf ist einfacher als der Rücktritt, denn ein Widerruf muss nicht begründet werden und eine vorherige Fristsetzung zur Lieferung ist beim Widerruf ebenfalls nicht notwendig.

Falls es Ihnen vorrangig darum geht, den Kaufpreis so schnell wie möglich zurück zu erhalten, sollten Sie als Verbraucher einen Widerruf in Betracht ziehen.

Wie schnell muss CHRONEXT bei Kommissionsgeschäften auszahlen?

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CHRONEXT GmbH für das Kommissionsgeschäft ist hierzu Folgendes geregelt:

„5.5 CHRONEXT unterrichtet den Kunden unverzüglich – spätestens innerhalb von 3 Werktagen- , sobald seine Uhr unwiderruflich verkauft ist. Wenn die Uhr von einem Verbraucher gekauft wird, hat dieser ein 14-tägiges Widerrufsrecht. In diesem Fall unterrichtet CHRONEXT den Kunden mit Ablauf der Widerrufsfrist, sonst bei Abschluss des Kaufvertrages.

5.6 CHRONEXT zahlt an den Kunden den Betrag in Höhe des Verkaufspreises abzüglich der in Ziffer 4 (Aufbereitungskosten) und 6 (Verkaufsgebühr) genannten Beträge und einer im Vertrag definierten Versandkostenbeteiligung aus, sobald die Uhr unwiderruflich verkauft ist. Das ist bei einem Verkauf an einen Verbraucher dann der Fall, wenn die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abgelaufen ist. Liegt ein Widerruf vor, kann es bis zu 4 Wochen dauern, bis die Uhr wieder zum Verkauf angeboten wird. § 392 Abs. 2 HGB findet keine Anwendung.“

(Auszug aus den AGB der CHRONEXT GmbH für das Kommissionsgeschäft)

Mit anderen Worten: Nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist des Käufers wird die Zahlung sofort fällig. Unter Berücksichtigung der üblichen Bankbearbeitungszeit sollte der Auszahlungsbetrag wenige Werktage nach Ablauf der Widerrufsfrist auf dem Konto des Verkäufers eingehen.

Darüber hinaus ist der Kommissionär nach § 384 Abs. 2 HGB verpflichtet, dem Kommittenten das aus der Geschäftsbesorgung Erlangte herauszugeben.

Ab wann befindet sich CHRONEXT beim Kommissionsgeschäft in Zahlungsverzug?

Nach den AGB der CHRONEXT GmbH (Ziffer 5.6) ist der Auszahlungsbetrag fällig, „sobald die Uhr unwiderruflich verkauft ist“ — bei Verbraucherkäufen also mit Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist. Damit ist der Leistungszeitpunkt nach dem Kalender bestimmbar. CHRONEXT gerät daher ohne Mahnung in Verzug, sobald dieser Zeitpunkt verstrichen ist, ohne dass eine Auszahlung erfolgt (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Eine vorherige Mahnung ist daher grundsätzlich entbehrlich. Ab Verzugseintritt schuldet CHRONEXT Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).

Darf man sich einen Anwalt nehmen, wenn CHRONEXT nicht auszahlt?

Ja. Sofern CHRONEXT in Zahlungsverzug gerät, ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Durchsetzung der Forderung regelmäßig zulässig. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen zweckmäßig und erforderlich, sobald sich der Schuldner in Zahlungsverzug befindet (BGH, Urteil vom 17.09.2015, Az. IX ZR 280/14).

Wer muss die Anwaltskosten übernehmen?

Befindet sich CHRONEXT in Zahlungsverzug, hat das Unternehmen dem Verkäufer die durch die Rechtsverfolgung entstandenen Kosten als Verzugsschaden zu ersetzen (§§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 BGB). Dazu gehören insbesondere die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtsgebühren für ein Mahnverfahren oder eine Zahlungsklage. Voraussetzung ist, dass die Einschaltung eines Anwalts erforderlich und zweckmäßig war — dies ist jedoch nach Eintritt des Zahlungsverzugs regelmäßig der Fall.

Muss CHRONEXT Verzugszinsen zahlen?

Ja, wenn die vertraglich vereinbarte Auszahlungsfrist durch CHRONEXT nicht eingehalten wird, darf der Kunde ab dem darauffolgenden Tag die gesetzlichen Verzugszinsen verlangen. Der Verzugszinssatz beträgt zu Gunsten von Privatkunden 5 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz.

Die schönsten Hinhalte-E-Mails von CHRONEXT

Nachfolgend finden Sie ein paar Beispiele, wie Mandanten von CHRONEXT auf Nachfragen hin vertröstet wurden.

„Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich habe mir den Fall gerade näher angeschaut und ich habe den Vorgang an unsere Kollegen in der Buchhaltung weitergegeben.
Ich hoffe, dass wir den Fall zeitnah beenden können.

Mit freundlichen Grüßen“

„vielen Dank für Ihre Nachricht.

Diese werden wir an der Buchhaltung weiterleiten, damit Ihr Fall bearbeiten kann.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag!“

„Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich danke Ihnen für Ihre Mail.

Wir werden Ihre Mail an den zuständigen Kollegen weiterleiten.

Bitte erwarten Sie bald eine Rückmeldung von uns.“

„vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zunächst möchten wir uns aufrichtig für die entstandene Verzögerung bei der Auszahlung entschuldigen. Wir verstehen, dass dies für Sie sehr ärgerlich ist, insbesondere vor dem Hintergrund Ihrer Erwartungen gemäß unseren AGB. Ihr Anliegen wurde bereits intern priorisiert, und wir haben die zuständige Fachabteilung nochmals ausdrücklich angewiesen, die Überweisung schnellstmöglich zu veranlassen. Die Auszahlung ist aktuell in Bearbeitung und wird mit höchster Dringlichkeit durchgeführt. 

Wir setzen alles daran, die Zahlung deutlich vor dem zuvor kommunizierten Termin abzuschließen und halten Sie hierzu selbstverständlich auf dem Laufenden. Unser Ziel ist es, eine für Sie zufriedenstellende und zeitnahe Lösung zu gewährleisten.

Für die Unannehmlichkeiten bitten wir nochmals um Entschuldigung und danken Ihnen für Ihre Geduld.“

Von diesen ganzen angeblichen internen Weiterleitungen an die zuständigen Kollegen sollte man sich meiner Meinung nach nicht blenden lassen. Und von solchen Bullshit-Sprüchen wie „intern priorisiert“ haben die Betroffenen letztlich auch nichts.

Mein Favorit ist übrigens diese – leicht dämlich wirkende – Formulierung:

„Anhand der Daten, die mir zur Verfügung stehen, kann ich einsehen, dass Ihre Zhalung bereits beim Management zur Prozessierung liegt.“

Na dann hoffen wir mal, dass das Management auch wirklich prozessiert.