Zwangsvollstreckung ist nicht Ihr Schwerpunkt? Kein Problem.
Viele Kolleginnen und Kollegen betreuen ihre Mandanten bis zum Titel – und suchen dann einen verlässlichen Partner für die Vollstreckung. Genau hier setzen wir an. Wir übernehmen Zwangsvollstreckungsmandate auf Empfehlung und führen sie mit der gebotenen Konsequenz durch.
Für Sie bedeutet das: Sie können Ihren Mandanten auch nach Abschluss des Erkenntnisverfahrens eine professionelle Lösung anbieten, ohne selbst Vollstreckungsaufträge, Vermögensauskünfte und Pfändungsanträge bearbeiten zu müssen. Ihr Mandant bleibt gut versorgt, und Sie gewinnen Zeit für Ihre eigentlichen Tätigkeitsschwerpunkte.
Wir vollstrecken aus allen gängigen Titeln – Urteile, Vollstreckungsbescheide, notarielle Urkunden, Vergleiche. Dabei wählen wir die im Einzelfall erfolgversprechendste Maßnahme, ob Kontopfändung, Lohnpfändung, Sachpfändung oder Zwangsvollstreckung in Immobilien.
Sie möchten einen Mandanten an uns verweisen? Nehmen Sie Kontakt auf. Wir stimmen das weitere Vorgehen unkompliziert mit Ihnen ab.
