Auch das Inkassounternehmen Straetus Inkasso Deutschland GmbH & Co. KG macht nun bei der Durchsetzung italienischer Bußgeldforderungen mit.
So erhielt z.B. ein Mandant meiner Kanzlei mehrere Zahlungsaufforderungen zu angeblichen Verkehrsordnungswidrigkeiten in Bologna aus dem Jahr 2017. Er sollte einen Bußgeldbescheid zuzüglich einer „Bearbeitungsgebühr Italien“ und einer „Bearbeitungspauschale International“ bezahlen.
Auffällig ist, dass aus den Inkassoschreiben überhaupt nicht hervorgeht, wie sich die „Bearbeitungsgebühr“ bzw. die „Bearbeitungspauschale“ zusammensetzen soll (gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 5 RDG müssen Inkassodienstleister gegenüber Privatpersonen, wenn Inkassokosten geltend gemacht werden, Angaben zu deren Art, Höhe und Entstehungsgrund machen).
Falls Sie ebenfalls solche Schreiben erhalten haben, können Sie mich gerne kontaktieren.
