Auch die City Inkasso GmbH aus Leverkusen ist nun offenbar im Bereich italienische Bußgelder tätig.
Wie uns ein Betroffener mitteilte, der bereits vorher von der ETI Experts GmbH angeschrieben wurde, erhielt dieser nun etwa ein halbes Jahr später Post von der City Inkasso GmbH aus Leverkusen. Die City Inkasso GmbH teilte mit, dass sie im Rahmen einer grenzüberschreitenden Kooperation gebeten worden sei, sich mit ihm in Verbindung zu setzen. Man wolle ein „faires Angebot machen“:
Auch hier gilt eigentlich nichts Neues: Die City Inkasso GmbH kann ausländische Bußgelder in Deutschland nicht einfach vollstrecken. Hierfür müsste eigentlich das Bundesamt für Justiz (BfJ) eingeschaltet werden. Dieser Weg ist den italienischen Kommunen aber offenbar häufig zu lästig. Daher werden deutsche Inkassounternehmen eingeschaltet, um Urlauber zur Kasse zu bitten.
Trotzdem bedeutet das nicht, dass Fahrzeughalter stets zur Zahlung verpflichtet sind. Auch bei der Halterhaftung müssen nach italienischem Recht bestimmte Zustellfristen eingehalten werden: So regelt Art. 201 der italienischen Straßenverkehrsordnung (Nuovo codice della strada), dass bei Personen mit Wohnsitz im Ausland die Zustellung innerhalb von 360 Tagen ab der Feststellung erfolgen muss. Diese Frist wird nach unserer bisherigen Erfahrung mit solchen Fällen häufig überschritten.
Falls Sie hiervon ebenfalls betroffen sind, können Sie mich gerne kontaktieren.
