Gegenstand unserer Tätigkeit ist die rechtliche Beratung und Vertretung nach Maßgabe des erteilten Mandats, mit Ausnahme des Steuerrechts und ausländischen Rechts. Beratungsleistungen werden ausschließlich gegenüber dem Mandanten erbracht. Wir übernehmen gegenüber Dritten keine Haftung oder Verantwortlichkeit, soweit dies nicht ausdrücklich in Schriftform vereinbart wird.
Ihr Vertragspartner ist Herr Rechtsanwalt Sebastian Hofauer, Theodor-Türich-Straße 4, 37339 Leinefelde-Worbis (Telefon 036074-729280, E-Mail: info@hofauer.com). Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit unserer ausdrücklichen Bestätigung oder durch entsprechendes Handeln zustande, z.B. mit Aufnahme der Tätigkeit. Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge im Einzelfall unverzüglich abzulehnen.
Kosten- / Gebührenhinweise: Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei Abrechnung nach dem RVG richten sich die anfallenden Gebühren nach dem Gegenstandswert (in gerichtlichen Verfahren auch „Streitwert“ genannt). Wenn Sie Verbraucher sind, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro netto (297,50 EUR brutto); für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro (226,10 EUR brutto). Abweichungen hiervon können in einer gesonderten Vergütungsvereinbarung geregelt werden. Als Mandant sind Sie für die Begleichung der entstehenden Kosten verantwortlich. Auch soweit Ihnen ein Erstattungsanspruch gegen einen unterliegenden Gegner zusteht, befreit Sie das nicht von unserem Vergütungsanspruch. In Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist eine Erstattung von Anwaltskosten in der ersten Instanz nicht vorgesehen, selbst wenn Sie gewinnen sollten (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Wir sind berechtigt, für die bereits entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss zu berechnen (§ 9 RVG). Bitte beachten Sie, dass wir unsere Tätigkeit einstellen dürfen, wenn Gebühren oder Auslagen nicht fristgerecht bezahlt werden. Wir dürfen für Sie bestimmte, eingehende Zahlungen mit offenen Forderungen verrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sie treten uns sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der offenen Forderung ab. Wir nehmen diese Abtretung mit Übernahme des Mandats an. Sollten Sie aufgrund geringen Einkommens und Vermögens nicht in der Lage sein, die voraussichtlich entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen, so haben Sie ggf. Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe. Bei Bedarf sprechen Sie uns hierauf an.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, beachten Sie bitte Folgendes: Sie allein sind Vertragspartner Ihrer Rechtsschutzversicherung und daher für die Einhaltung ihrer Pflichten als Versicherungsnehmer verantwortlich. Als Versicherungsnehmer sind Sie insbesondere verpflichtet, die Rechtsschutzversicherung über einen Rechtsschutzfall unverzüglich zu informieren. Soweit Ihre Rechtsschutzversicherung Kosten nicht erstattet (z.B. wegen einer Selbstbeteiligung), befreit Sie das nicht von Ihrer Zahlungspflicht aus dem Mandatsverhältnis. Dasselbe gilt für Gerichtskosten und behördliche Kosten. Wir übernehmen keine Gewähr für die Kostenübernahme. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden wir unabhängig von der Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung tätig. Für die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung (z.B. Schadensmeldung, Einreichen von Kostenrechnungen) sind Sie als Versicherungsnehmer grundsätzlich selbst verantwortlich. Sofern wir die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen sollen, stellt dies eine gesonderte Tätigkeit dar, für die zusätzliche Kosten anfallen. Diese zusätzlichen Kosten werden Ihnen von der Rechtsschutzversicherung jedoch nicht erstattet. Sofern Sie uns mit der Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung beauftragen, befreien Sie uns insoweit auch von der anwaltlichen Schweigepflicht gegenüber der Rechtsschutzversicherung.
Terminsvertreter: Wir sind berechtigt, zur Wahrnehmung auswärtiger Orts- und Gerichtstermine externe Rechtsanwälte vor Ort als Terminsvertreter zu beauftragen. Sie befreien uns insoweit von der anwaltlichen Schweigepflicht gegenüber dem Terminsvertreter.
Leistungszeitpunkt: Da unsere Leistung in der Regel vom Zusammenwirken mit Gegnern, Gerichten, Behörden oder anderen Dritten erfolgt, auf die wir nur begrenzt Einfluss haben, lässt sich die Leistungszeit nicht sicher vorhersagen. Wir können nur zusichern, die Leistung so zügig zu erbringen, wie es der ordentliche Büroablauf uns gestattet.
Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke des erteilten Mandates gespeichert und verwendet. Wir führen unsere Handakten elektronisch. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir mandatsbezogene Dokumente von der Papierform in die elektronische Form übertragen. Durch Angabe Ihrer E-Mail-Adresse erklären Sie sich damit einverstanden, dass sämtliche Korrespondenz auch hierüber erfolgen darf. Nähere Informationen zum Datenschutz können unter https://www.hofauer.com/datenschutzhinweise eingesehen werden. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die Datenschutzhinweise auch kostenlos in Papierform zur Verfügung.
Haftungsbeschränkung: Unsere Haftung aus dem zwischen uns bestehenden Vertragsverhältnis ist für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf maximal 1.000.000,- EUR beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung, ferner nicht für eine Haftung für schuldhaft verursachte Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person. Wir haben eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen, die je Versicherungsfall 1.000.000,- EUR abdeckt. Sofern Sie wünschen, eine über diesen Betrag hinausgehende Haftung abzusichern, sprechen Sie uns bitte an.
Berufsrechtliche Regelungen: Unsere Tätigkeit unterliegt den Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie den Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE). Die vorgenannten Regelungen können unter https://brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/ eingesehen werden.
Sonstiges: Es gilt ausschließlich deutsches materielles Recht. Als Gerichtsstand wird Leinefelde-Worbis vereinbart, sofern Sie Unternehmer sind oder falls Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegen oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Leistungsort ist der Sitz unserer Kanzlei, es sei denn, es wird ein anderer Leistungsort ausdrücklich vereinbart. Änderungen und Ergänzungen dieser Mandatsbedingungen (Stand 31.07.2024) bedürfen der Textform. Sollte eine dieser Mandatsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.