In diesem Beitrag finden Sie Mustertexte, mit welchen Sie als Verbraucher Ihre Rechte gegen zu langsame Online-Shops einfach selbst durchsetzen können.
Es geht hierbei um die Situation, dass ein Online-Shop den Kaufpreis nicht erstattet, obwohl der Verbraucher seine Bestellung rechtzeitig widerrufen bzw. storniert hat (z.B. weil die Ware nicht so schnell verschickt wird wie versprochen).
Wofür sind diese Mustertexte gedacht?
Die Grundregeln für sämtliche nachfolgenden Fälle sind:
- Sie sind Verbraucher, Sie haben also nicht zu gewerblichen Zwecken bestellt, sondern zu rein privaten Zwecken.
- Sie haben bei einem gewerblichen Online-Shop bestellt (also nicht bei einer Privatperson, z.B. über eBay).
- Sie und der Online-Shop haben ihren Wohn-/Geschäftssitz in Deutschland.
Bevor Sie jetzt loslegen, stellen Sie vorab sicher, ob das gesetzliche Widerrufsrecht nicht ausnahmsweise ausgeschlossen ist. Bei folgenden speziellen Waren ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen:
- speziell für Sie angefertigte Waren,
- schnell verderbliche Waren,
- versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
- Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
- alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat (z.B. Sammlerweine),
- Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
- Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte
- Waren, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können
Wenn das Widerrufsrecht nicht ausnahmsweise ausgeschlossen ist, kann es losgehen:
Fall 1: Ware bezahlt, aber nicht angekommen
Die Ware wurde vorab bezahlt, ist aber noch nicht angekommen. Trotz bereits erklärtem Widerruf erstattet der Online-Shop den Kaufpreis nicht.
Lösung:
Kontaktieren Sie den Online-Shop noch einmal vorsorglich vorab per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben. Wiederholen Sie den Widerruf darin noch einmal rein vorsorglich und setzen Sie eine Frist von 14 Tagen ab Zugang des Widerrufs für die Rückzahlung.
Musterschreiben:
(Absender)
(Empfänger)
(Datum)
Betreff: Bestellnummer, Bestelldatum
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich noch einmal die Bestellung mit der Nummer (XXX) vom (Datum).
Die Angabe von Gründen ist hierfür nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Da mir die Ware noch nicht zugegangen ist, fordere ich Sie höflich auf, mir den bereits gezahlten Kaufpreis bis spätestens 14 Tage nach Zugang dieses Schreibens an mich zurückzuerstatten. Meine Bankverbindung lautet:
(Bankverbindung)
Mit freundlichen Grüßen
(Absender)
Wenn der Online-Shop den Kaufpreis dann nicht rechtzeitig zurückzahlt, beauftragen Sie einen Rechtsanwalt. Der Online-Shop befindet sich dann in Verzug und muss Ihnen auch die Kosten der Rechtsverfolgung erstatten.
Fall 2: Ware bezahlt und auch angekommen
Die Ware wurde vorab bezahlt und ist auch angekommen. Sie ist aber beschädigt oder gefällt Ihnen aus anderen Gründen nicht.
Lösung:
Erklären Sie innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Ware den Widerruf, am besten vorab per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben.
Musterschreiben:
(Absender)
(Empfänger)
(Datum)
Betreff: Bestellnummer, Bestelldatum
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich noch einmal die Bestellung mit der Nummer (XXX) vom (Datum).
Die Angabe von Gründen ist hierfür nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Bitte lassen Sie mir ein Retourenetikett zukommen oder teilen Sie mir mit, wie die Ware zurückgeschickt werden soll.
Ich fordere ich Sie höflich auf, mir den bereits gezahlten Kaufpreis – ggf. nach Erhalt der Ware oder eines Rücksendebelegs – innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieses Schreibens an mich zurückzuerstatten. Meine Bankverbindung lautet:
(Bankverbindung)
Mit freundlichen Grüßen
(Absender)
Wenn Sie hierauf keine Rückmeldung erhalten, schicken Sie die Ware zunächst auf eigene Kosten an den Online-Shop zurück (mit Sendungsverfolgung). Ziehen Sie bei der gesamten Rücksendung einen Zeugen hinzu, der im Streitfall bezeugen kann, dass die Ware zurückgeschickt wurde (vom Einpacken bis zum Versand). Dokumentieren Sie ggf. Schäden an der erhaltenen Ware fotografisch.
Zeuge kann hierbei irgendeine Person sein, die nicht in der Bestellung auftaucht, z.B. Ihr Ehepartner. Sie können auch den Zeugen die Ware einpacken und versenden lassen.
Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg gut auf.
Falls die Ware auf dem Rücktransport verloren gehen sollte, reicht es, wenn Sie dem Online-Shop den Einlieferungsbeleg übermitteln.
Wenn der Online-Shop die Ware oder den Einlieferungsbeleg erhalten hat, darf er den Kaufpreis nicht mehr zurückbehalten. Er muss den Kaufpreis dann spätestens 14 Tage nach Zugang der Widerrufserklärung (nicht erst Zugang der Ware) erstatten.
Wenn der Online-Shop den Kaufpreis dann nicht rechtzeitig innerhalb der Frist zurückzahlt, beauftragen Sie einen Rechtsanwalt. Der Online-Shop befindet sich dann in Verzug und muss Ihnen auch die Kosten der Rechtsverfolgung erstatten.
