Ein Auto-Abo verspricht ein Fahrzeug zum monatlichen Festpreis, in dem Versicherung, Wartung und Steuer bereits enthalten sind („KFZ-Flatrate“). Der Abo Anbieter bleibt hierbei Eigentümer des PKW. Die angebotenen Services können beim Auto-Abo stark variieren. Charakteristisch sind – im Gegensatz zum Leasing – kurze Laufzeiten von etwa einem Jahr.

Wer ein solches Auto-Abo abschließt, erlebt nicht selten Streit über Preiserhöhungen, intransparente Kosten oder über Schäden bei der Rückgabe des Fahrzeugs.

Ich vertrete regelmäßig Kunden gegenüber Auto-Abo-Anbietern und Autovermietungen. Häufig geht es dabei um zu strenge Maßstäbe bei der Rückgabe. Bereits geringe Gebrauchsspuren (Lackkratzer, kleine Dellen) führen häufig zu hohen Nachbelastungen; teils werden Nachforderungen bis in den vierstelligen Bereich erhoben. Werden die hohen Nachforderungen nicht bezahlt, meldet sich schnell ein Inkassounternehmen.

Falls Sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben und hierbei rechtliche Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.

Welche Rechte habe ich beim Auto-Abo?

Ein Auto-Abo-Vertrag ist rechtlich überwiegend als Mietvertrag einzuordnen (§§ 535 ff. BGB). Das Auto-Abo unterliegt damit weitgehend dem Mietrecht und der Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Häufig einschlägig ist die Vorschrift des § 538 BGB, wonach Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, vom Mieter nicht zu vertreten sind.

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