Aktuell vertrete ich mehrere Kunden der CHRONEXT GmbH im Zusammenhang mit ausstehenden Auszahlungen von Verkaufserlösen aus Kommissionsgeschäften.

Die Mandanten haben über die CHRONEXT GmbH hochwertige Armbanduhren im Wege des Kommissionsgeschäfts an andere Personen verkauft, aber den Verkaufserlös abzüglich Gebühren nicht erhalten.

Ich wurde daher in mehreren Fällen beauftragt, den Verkaufserlös gerichtlich durchzusetzen.

Betroffene können sich in diesem Zusammenhang gerne unverbindlich an uns wenden.

Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Teilen Sie uns am besten hierbei folgende Informationen mit:

  • Welches Uhrenmodell wurde verkauft?
  • Wie hoch ist der Verkaufserlös bzw. Verkaufspreis?
  • Liegt bereits eine Verkaufsbestätigung vor?
  • An welchem Datum wurde die Uhr verkauft?
  • Haben Sie bereits die Auszahlung angemahnt?