Verträge bilden die Grundlage nahezu jeder geschäftlichen Beziehung. Ob im unternehmerischen Alltag oder im privaten Bereich – eine klare und rechtssichere Vertragsgestaltung schützt vor Missverständnissen, beugt Konflikten vor und gibt allen Beteiligten die notwendige Sicherheit.
Ein Rechtsanwalt kann Sie dabei unterstützen, Verträge so zu entwerfen, dass Ihre Interessen optimal gewahrt werden. Dabei geht es nicht nur um die präzise Formulierung einzelner Klauseln, sondern auch um die Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage. Ein individuell für Sie erstellter Vertrag schafft Verbindlichkeit und sorgt dafür, dass Ihre Position im Ernstfall bestmöglich durchsetzbar bleibt.
Ich unterstütze Sie sowohl bei der Erstellung neuer Verträge als auch bei der Anpassung bestehender Vereinbarungen. Dazu gehören z.B. Arbeits- und Dienstleistungsverträge, Miet- und Pachtverträge, Kauf- oder Werkverträge.
Unterschiedliche Aufgaben von Rechtsanwälten und Notaren
Im Zusammenhang mit der Gestaltung von Verträgen haben Rechtsanwälte und Notare unterschiedliche Aufgaben. Ein Notar ist von Gesetzes wegen gehalten, nicht nur eine Partei zu vertreten, sondern die Beteiligten unabhängig und unparteiisch zu betreuen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO).
Der Rechtsanwalt unterliegt insoweit keiner solchen Neutralitätspflicht. Er ist vielmehr den Interessen seiner Partei verpflichtet. Insofern kann auch in solchen Fällen, in welchen eine notarielle Beurkundung des Vertragstextes erforderlich ist, der Notar die Prüfung durch einen Rechtsanwalt nicht vollständig ersetzen.
