Die SUD Service & Dienstleistungs AG mit Sitz in 6300 Zug (Schweiz) verschickt Zahlungsaufforderungen an Kunden, die einen Vermittlervertrag zwecks Vermittlung einer Finanzsanierung unterzeichnet haben.
Unsere Mandanten berichten regelmäßig davon, dass sie eigentlich einen Kredit aufnehmen wollten und im Internet ein Online-Formular ausgefüllt haben. Dabei gingen sie irrtümlich davon aus, es gehe um eine Kreditanfrage bzw. Kreditvermittlung. Die SUD Service & Dienstleistungs AG verschickt daraufhin Genehmigungsschreiben mit einem Vermittlervertrag. Bei flüchtigem Lesen kann hierbei irrtümlich der Eindruck entstehen, der gewünschte Kredit sei genehmigt worden.
Wer einen solchen Vermittlungsvertrag vorgelegt bekommt, sollte jedoch wissen, dass er hiermit keinen Kredit erhält. Der Vertrag sieht nämlich laut Kleingedrucktem ausdrücklich keine Darlehens- oder Kreditbeschaffung bzw. -vermittlung vor.
Wir halten diese Verträge für nichtig bzw. anfechtbar. So haben auch bereits mehrere Gerichte zu Gunsten unserer Mandanten entschieden:
- AG Euskirchen, Urteil vom 23.12.2021 (Az. 33 C 27/21)
- AG Köln, Urteil vom 14.04.2023 (Az. 130 C 215/22)
Betroffene können sich gerne an uns wenden.