Das nachfolgende Musterschreiben ist für den Fall gedacht, dass Sie irrtümlich einen Vermittlungsvertrag für eine Finanzsanierung der Firma SUD Service & Dienstleistungen AG aus der Schweiz unterschrieben haben und nun hierfür Zahlungsaufforderungen erhalten.

Insbesondere wenn Sie irrtümlich davon ausgegangen sind, einen Kredit bzw. eine Kreditvermittlung anzufragen, ist eine vorsorgliche Anfechtung des Vertrags empfehlenswert.

Bitte beachten Sie: Es handelt sich um ein Muster für die typischen Fälle, die mir in meiner anwaltlichen Praxis häufig begegnet sind. Ich kann allerdings keine Gewähr dafür übernehmen, dass dieses Muster zu Ihrem konkreten Einzelfall passt. In Zweifelsfällen lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Musterschreiben

„Absender:
(ergänzen Sie hier Ihre Daten)

SUD Service & Dienstleistungs AG
Gubelstrasse 12
CH-6300 Zug

Kundennummer: (ergänzen Sie hier die Kundennummer, welche in den Schreiben an Sie genannt wird)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihre Zahlungsaufforderungen zu der oben genannten Kundennummer.

Die von Ihnen geltend gemachte Forderung besteht nicht. Zwischen uns ist kein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen. Es fehlt bereits an der Abgabe entsprechender Willenserklärungen.

Etwaige Erklärungen von mir durften Sie gemäß § 133, 157 BGB nicht dahingehend verstehen, dass ich einen Vermittlungsvertrag über eine Finanzsanierung abschließen wollte.

Ich war allein an einem Kreditvertrag interessiert und ging bis zuletzt davon aus, dass es um einen Vertrag über die Vermittlung eines Kredits geht. An einem Finanzsanierungsvertrag hatte ich zu keinem Zeitpunkt Interesse. Unter diesen Umständen war Ihnen klar, dass ich keinen Finanzsanierungsvertrag abschließen wollte.

Im Übrigen weise ich Sie darauf hin, dass die Beweislast für einen wirksamen Vertragsschluss allein auf Ihrer Seite liegt.

Vorsorglich erkläre ich hiermit die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Ich wurde durch eine bewusst auf Irreführung gerichtete Formulargestaltung arglistig darüber hinweggetäuscht, dass statt der gewünschten Kreditvermittlung lediglich ein Finanzsanierungsvertrag vermittelt werden soll.

Der Bundesgerichtshof hat ähnliche Geschäftsmodelle bereits als strafbaren Betrug gewertet (BGH, Urteil vom 19. Juli 2001 – 4 StR 457/00). Ich behalte mir insoweit alle rechtlichen Möglichkeiten vor.

Ich weise darauf hin, dass Ihr Unternehmen insoweit bereits mehrfach vor Gericht unterlegen ist. Mehrere Gerichte haben in vergleichbaren Fällen festgestellt, dass Ihre angeblichen Forderungen unberechtigt sind (AG Euskirchen, Urteil vom 23.12.2021 - Az. 33 C 27/21; AG Köln, Urteil vom 14.04.2023 - Az. 130 C 215/22; AG Münster, Urteil vom 25.09.2023 - Az. 6 C 257/22).

Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen Irrtums. Wie ich bereits dargelegt habe, unterlag ich einem Irrtum über den Vertragsinhalt. Ich hatte zu keinem Zeitpunkt Interesse an einem Finanzsanierungsvertrag und wollte daher auch keine entsprechende Vertragserklärung abgeben.

Weiterhin erkläre ich vorsorglich den Widerruf einer etwaigen auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung.

Vorsorglich erkläre ich die fristlose Kündigung des Vertrags, hilfsweise die ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Damit wird aber ausdrücklich keine vertragliche Verpflichtung anerkannt. Denn wie ich bereits ausgeführt habe, ist ein Vertrag nicht zustande gekommen oder spätestens durch die Anfechtung bzw. den Widerruf beseitigt worden.

Zuletzt erkläre ich hilfsweise die Aufrechnung mit dem Schadensersatzanspruch gegen die von Ihnen geltend gemachte Forderung. Wie bereits ausgeführt, wurde ich arglistig über den wahren Inhalt des Vertragsinhalts getäuscht. Auf diese Art und Weise sollte ich zu einem – vermeintlichen – Vertragsabschluss bewegt werden. Dies begründet einen entsprechenden Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 i.V.m. § 263 StGB, § 826 BGB in Höhe der vermeintlichen Forderung.

Weitere Zahlungsaufforderungen können Sie sich ersparen. Ich werde keinerlei Zahlungen leisten. Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner personenbezogenen Daten widerspreche ich hiermit ausdrücklich.

Mit freundlichen Grüßen“

Allgemeine Hinweise für die Versendung rechtserheblicher Schreiben

Bitte beachten Sie noch folgende allgemeinen Hinweise für die Versendung des Schreibens:

Bei Schreiben, die eine empfangsbedürftige Willenserklärung enthalten (z.B. Anfechtung, Kündigung, Widerruf), müssen Sie den Zugang des Schreibens beim Empfänger im Streitfall beweisen können. Eine Versendung mit einfachem Brief ist daher nicht zu empfehlen. Sofern Sie ein Einschreiben verwenden, sollten Sie nicht auf die Variante “mit Rückschein” zurückgreifen, da hierbei das Risiko besteht, dass das Einschreiben nicht abgeholt wird und dann an Sie zurückgeht. Bei einem Einschreiben sollten Sie außerdem einen Zeugen hinzuziehen, der das Schreiben vorher liest und in Ihrem Auftrag bei der Post aufgibt. So lässt sich später auch beweisen, welchen Inhalt das Einschreiben hatte. Eine Versendung per E-Mail, Fax oder Messenger (z.B. Whatsapp) ist nur dann beweissicher, wenn Sie nach dem Versand eine Empfangsbestätigung erhalten (z.B. eine Lesebestätigung über Outlook, einen detaillierten Fax-Sendebericht oder zwei blaue Haken in Whatsapp).