Unwirksame Widerrufsbelehrung in privater Rentenversicherung

Neues vom “Widerrufs-Joker”: Der Bundesgerichtshof hat die nachfolgende Widerrufsbelehrung in einem privaten Rentenversicherungsvertrag für unwirksam befunden: “Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nach welchem Ihnen der Versicherungsschein einschließlich der Belehrung über das Widerrufsrecht und die Rechtsfolgen des Widerrufs, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die nach der VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) vorgeschriebenen Informationen, die Sie in diesen ‘Versicherungsinformationen’, den Vertragsbestimmungen sowie bei Verbrauchern im Produktinformationsblatt finden, zugegangen sind....

11.10.2023

Wie sind Versicherungsbedingungen auszulegen?

Zwischen Versicherungen und ihren Kunden kommt es im Schadensfall häufig zum Streit darüber, ob ein bestimmtes Risiko vom Versicherungsumfang abgedeckt ist oder nicht. Die spannende Frage lautet dann: Wie sind Versicherungsbedingungen auszulegen? Dies hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung aus dem Jahr 2019 schön zusammengefasst: “Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs versteht. Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen an....

10.04.2019