Unwirksame Widerrufsbelehrung in privater Rentenversicherung
Neues vom “Widerrufs-Joker”: Der Bundesgerichtshof hat die nachfolgende Widerrufsbelehrung in einem privaten Rentenversicherungsvertrag für unwirksam befunden: “Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nach welchem Ihnen der Versicherungsschein einschließlich der Belehrung über das Widerrufsrecht und die Rechtsfolgen des Widerrufs, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die nach der VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) vorgeschriebenen Informationen, die Sie in diesen ‘Versicherungsinformationen’, den Vertragsbestimmungen sowie bei Verbrauchern im Produktinformationsblatt finden, zugegangen sind....