Die Kündigung von Darlehen durch eine Bank
Welche allgemeinen Regelungen gelten für die Kündigung eines Darlehens durch die Bank? Ein Darlehensvertrag ist ein sog. Dauerschuldverhältnis und kann damit - auch ohne besondere Regelung - ordentlich gekündigt werden. Das Kündigungsrecht kann insoweit auch nicht ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 10.01.1980 Az. III ZR 108/78). In Darlehensverträgen (z.B. in Ratenkreditverträgen) werden regelmäßig die Voraussetzungen einer Darlehenskündigung vertraglich geregelt. Solche vertraglichen Regelungen sind dann zu beachten. Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung....