Spam

  • OLG Dresden, Beschluss vom 24.06.2024, 4 U 168/23

    (Sponsoring-Anfrage als unzulässige Werbe-E-Mail) Tenor: 1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen. 2. Die Klägerin hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Sie sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen. 3. Der Termin zur mündlichen Verhandlung am 02.07.2024 wird aufgehoben. 4. Der Senat…

    –> Beitrag öffnen