Software-Update
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LG Arnsberg, Urteil vom 24.03.2017 – 2 O 254/16
Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 23.063,01 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.02.2016 abzüglich eines Nutzungsersatzes für gefahrene 27.400 km in Höhe von 2.527,70 EUR zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung des Pkw A, Baujahr … mit der Fahrzeugidentifikationsnummer …; es wird…
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LG Arnsberg, Urteil vom 24.03.2017 – 2 O 375/16
Tenor Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein mangelfreies fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers mit identischer technischer Ausstattung wie das Fahrzeug A Zug um Zug gegen Rückübereignung und Übergabe des mangelhaften Fahrzeugs A sowie der Zahlung von 19.017,95 EUR zu übergeben und zu übereignen. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte…
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OLG München, Beschluss vom 23.03.2017 – 3 U 4316/16
Tenor Die Beklagte hat die Kosten beider Instanzen zu tragen. Der Streitwert wird auf 15.900,00 € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe Die Kostenentscheidung beruht auf § 91a Abs. 1 ZPO. Die Parteien haben den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt. Das Gericht hat deshalb unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen…
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LG Karlsruhe, Urteil vom 22.03.2017 – 4 O 118/16
Tenor Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 27.394,00 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.04.2016 zu bezahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW VW Passat Variant, Fahrzeugidentifikationsnummer … . Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten mit der Rücknahme des in…
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LG Aachen, Urteil vom 21.03.2017 – 10 O 177/16
Tenor Das Versäumnisurteil des Landgerichts Aachen vom 16.11.2016 wird aufrechterhalten. Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 16.11.2016 darf nur fortgesetzt werden, wenn diese Sicherheitsleistung geleistet ist. Tatbestand Der Kläger begehrt…
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LG Hagen, Urteil vom 16.03.2017 – 4 O 93/16
Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 26.646,99 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.01.2016 Zug um Zug gegen Rückübereignung des Fahrzeugs VW Tiguan „CUP“4 MOTION BM Techn. 2,0 TDI 103 kW mit der Fahrzeugidentifikationsnummer WV…83 zu zahlen. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 1140,02 EUR…
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LG Hechingen, Urteil vom 10.03.2017 – 1 O 165/16
Leitsätze Der Hersteller eines Kraftfahrzeugs ist im Verhältnis zu einem mit ihm vertraglich verbundenen Vertragshändler Dritter im Sinne des § 123 Abs. 2 BGB. Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.…
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LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 07.03.2017 – 2 O 131/16
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger nimmt die Beklagte im Wege der Nacherfüllung eines Kaufvertrages auf Lieferung eines mangelfreien Pkw Marke VW Caddy in Anspruch. Der Kläger erwarb am 25.4.2014…
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LG Köln, Urteil vom 02.03.2017 – 2 O 317/16
Leitsätze Ein Kraftfahrzeug weist einen Sachmangel auf, wenn die Motorsteuerung so programmiert ist, dass der Stickoxidausstoß nur auf den Prüfstand reduziert wird. Ein solcher Sachmangel ist erheblich, auch wenn er mit einem geringen Kostenaufwand durch ein Software-Update behoben werden kann. Die Erheblichkeit des Sachmangels folgt insbesondere aus der Arglist der Herstellerin. Auch beim Kauf von…
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LG Krefeld, Urteil vom 01.03.2017 – 7 O 130/16
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin nimmt die Beklagte aus dem Kauf eines vom Abgasskandal betroffenen Audi-PKWs auf Rücktritt, hilfsweise Minderung sowie äußerst hilfsweise Nachbesserung in Anspruch. Die Beklagte ist eine selbständige,…