Nutzungsausfall

  • OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 11.07.2019 – 16 U 112/18

    Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.5.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Gießen, 5. Zivilkammer, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.324,51 Euro sowie 603,11 Euro außergerichtliche Anwaltskosten jeweils nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über…

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  • LG Zweibrücken, Urteil vom 20.11.2020 – 1 O 240/19

    Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.720,93 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 02.04.2019 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des Opel Astra, Fahrzeug-Identnummer … Es wird festgestellt, dass die Beklagte mit der Annahme des im Klageantrag Ziffer I genannten Pkw Opel Astra, Fahrzeug-Identnummer…

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  • OLG Brandenburg, Urteil vom 21.02.2024 – 7 U 35/23

    Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 21.12.2022, Az. 11 O 344/20, unter Zurückweisung der weiter gehenden Berufung teilweise abgeändert und klarstellend insgesamt wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 54.070,49 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus…

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  • OLG Brandenburg, Urteil vom 16.12.2025 – 6 U 76/24

    Tenor Auf die Berufungen beider Parteien wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 27.06.2024, Az.: 14 O 417/21, unter Zurückweisung der Rechtsmittel im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.261,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit…

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  • LG Berlin II, Urteil vom 06.01.2026 – 10 O 66/25

    Tenor Das Versäumnisteil- und Schlussurteil vom 22.04.2025 wird aufrechterhalten. Der Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung des Versäumnisteil- und Schlussurteil vom 22.04.2025 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden. Tatbestand Die Parteien streiten…

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  • BGH, Urteil vom 07.05.2026 – VII ZR 20/25

    Leitsätze Ein Nutzungsausfallschaden des Bestellers kann zu ersetzen sein, wenn sich der zur Reparatur eines Fahrzeugs verpflichtete Unternehmer mit der Nacherfüllung in Verzug befindet. Der Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung scheidet nicht schon deshalb aus, weil der Besteller bei Auftragserteilung nicht im Besitz einer gebrauchstauglichen Sache war, diese ihm also nicht entzogen, sondern nur vorenthalten…

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  • AG Aachen, Urteil vom 15.01.2003 – 80 C 468/02

    Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des Be-klagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des von dem Beklagten beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Tatbestand Der Beklagte betreibt einen gewerblichen Automobilhandel…

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  • OLG Nürnberg, Urteil vom 21.03.2005 – 8 U 2366/04

    Leitsatz Bei dem Kauf eines gebrauchten PKW liegt in der vertraglich festgehaltenen Angabe eines bestimmten Modelljahres die Vereinbarung einer Beschaffenheit gemäß § 434 Abs. 1 BGB. Stammt das Fahrzeug aus einem vorangegangenen Modelljahr, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf. Wegen der wertbildenden Bedeutung der Angabe zum Modelljahr…

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  • OLG München, Urteil vom 12.10.2005 – 15 U 2190/05

    Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München II vom 16.02.2005 wird zurückgewiesen. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München II vom 16.02.2005 dahin abgeändert, dass der in Ziffer I. des Tenors aufgeführte Betrag von 21.382,53 Euro geändert wird in 22.582,53 Euro. Die Beklagte trägt die Kosten des…

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  • OLG Hamm, Urteil vom 23.02.2006 – 28 U 164/05

    Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 20. September 2005 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Gründe A. Der Kläger macht gegen den Beklagten anlässlich des Kaufes eines gebrauchten Pkw’s Schadensersatzansprüche, insbesondere Nutzungsausfall, wegen einer verzögerten Nacherfüllung in…

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