Sie sind Unternehmer aus dem Unstrut-Hainich-Kreis und haben offene Forderungen gegenüber Kunden, die trotz Mahnung nicht zahlen wollen?
Dann sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner rund um das Thema Inkasso und Zwangsvollstreckung.
Wir vertreten in diesem Zusammenhang regelmäßig mittelständische Unternehmen, z.B. bei der Durchführung von gerichtlichen Mahnverfahren gegen säumige Kunden.
Wir bieten Ihnen das gesamte Spektrum an Inkassodienstleistungen:
- Außergerichtliches Inkasso
- Gerichtliches Mahnverfahren
- ggf. Vertretung im streitigen Verfahren
- Zwangsvollstreckung
Gerichtliches Mahnverfahren mit Anwalt zum Festpreis
Sie haben einen Schuldner, der trotz Mahnung einfach nicht bezahlt?
Wir bieten Ihnen die Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens zu klar kalkulierbaren Konditionen an – nämlich zum Festpreis:
*inklusive 19% MwSt. Hinzu kommen fremde Gerichtsgebühren, die von der Höhe Ihrer Forderung abhängen.
Als Anwaltskanzlei sind wir auch berechtigt, Sie nötigenfalls im streitigen Verfahren vor allen örtlichen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten zu vertreten, z.B. vor dem
- Amtsgericht Mühlhausen (zuständig für den Unstrut-Hainich-Kreis, Bad Langensalza, Herbsleben, Mühlhausen, Nottertal – Heilinger Höhen, Südeichsfeld, Unstruttal, Unstrut-Hainich, Vogtei, Bad Tennstedt)
- Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt (zuständig für den Landkreis Eichsfeld)
- Amtsgericht Nordhausen (zuständig für den Landkreis Nordhausen)
- Amtsgericht Sondershausen (zuständig für den Kyffhäuserkreis)
- Landgericht Mühlhausen
- Thüringer Oberlandesgericht in Jena
Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich unverbindlich beraten.
