Sie sind Unternehmer aus dem Landkreis Nordhausen und haben offene Forderungen gegenüber Kunden, die trotz Mahnung nicht zahlen wollen?
Dann sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner rund um das Thema Inkasso und Zwangsvollstreckung.
Wir vertreten in diesem Zusammenhang regelmäßig mittelständische Unternehmen, z.B. bei der Durchführung von gerichtlichen Mahnverfahren gegen säumige Kunden.
Wir bieten Ihnen das gesamte Spektrum an Inkassodienstleistungen:
- Außergerichtliches Inkasso
- Gerichtliches Mahnverfahren
- ggf. Vertretung im streitigen Verfahren
- Zwangsvollstreckung
Im außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren bieten wir für Unternehmen Inkassodienstleistungen auf Erfolgsbasis an, d.h. wir erhalten unsere Vergütung nur dann, wenn Ihr Schuldner auch tatsächlich bezahlt.
Als Anwaltskanzlei sind wir auch berechtigt, Sie nötigenfalls im streitigen Verfahren vor allen örtlichen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten zu vertreten, z.B. vor dem
- Amtsgericht Nordhausen (zuständig für den Landkreis Nordhausen, Kreisstadt Nordhausen, Bleicherode, Ellrich, Heringen/Helme, Harztor, Sollstedt, Werther, Hohenstein)
- Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt (zuständig für den Landkreis Eichsfeld)
- Amtsgericht Mühlhausen (zuständig für den Unstrut-Hainich-Kreis)
- Amtsgericht Sondershausen (zuständig für den Kyffhäuserkreis)
- Landgericht Mühlhausen
- Thüringer Oberlandesgericht in Jena
Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich unverbindlich beraten.