Sie haben eine Mahnung, ein Inkassoschreiben oder eine Zahlungsaufforderung erhalten und sind unsicher, ob die Forderung berechtigt ist?

Nicht jede Forderung, die geltend gemacht wird, besteht auch zu Recht. Manche Forderungen sind z.B. verjährt, der Höhe nach überzogen oder beruhen auf einem Vertrag, der gar nicht wirksam zustande gekommen ist.

Wir prüfen die gegen Sie erhobene Forderung und setzen uns mit der Gegenseite auseinander. Ist die Forderung unberechtigt, weisen wir sie in Ihrem Namen zurück. Ist die Forderung berechtigt, sagen wir Ihnen das offen und beraten Sie über das weitere Vorgehen – etwa über eine Ratenzahlung oder einen Vergleich.

Woran erkenne ich, ob eine Forderung berechtigt ist?

Das ist ohne rechtliche Prüfung oft schwer zu beurteilen. Typische Anzeichen für unberechtigte oder überhöhte Forderungen sind unter anderem:

  • Der zugrunde liegende Vertrag ist unklar oder wurde nie geschlossen.
  • Die Gegenleistung war mangelhaft oder wurde nicht erbracht.
  • Die Forderung ist verjährt.
  • Die geltend gemachten Inkassokosten sind unverhältnismäßig hoch.

Muss ich auf eine unberechtigte Forderung reagieren?

Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, auf unberechtigte Forderungen zu reagieren. Allerdings ist es sinnvoll, die Forderung aktiv zurückzuweisen – insbesondere um zu verhindern, dass die Gegenseite einen negativen Schufa-Eintrag veranlasst, weitere Inkassokosten produziert oder gerichtliche Maßnahmen einleitet. Durch die Einschaltung eines Anwalts kann die Angelegenheit häufig außergerichtlich geklärt werden.

Ich habe einen Mahnbescheid vom Gericht erhalten. Was muss ich tun?

Ein gerichtlicher Mahnbescheid (gelber Umschlag vom Gericht) ist kein gewöhnliches Inkassoschreiben. Wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen, um einen Vollstreckungsbescheid zu verhindern. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte umgehend.

Was kostet die anwaltliche Forderungsabwehr?

Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert, also nach der Höhe der gegen Sie geltend gemachten Forderung. Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Gerne teilen wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten vorab mit. Sprechen Sie uns hierzu einfach an.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten der außergerichtlichen Forderungsabwehr. Ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung eintrittspflichtig ist, hängt von Ihrem konkreten Tarif ab. Wir unterstützen Sie bei der Deckungsanfrage.

Kontakt

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

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