Sie haben eine Mahnung, ein Inkassoschreiben oder eine Zahlungsaufforderung erhalten und sind unsicher, ob die Forderung berechtigt ist?
Nicht jede Forderung, die von einem Inkassounternehmen geltend gemacht wird, besteht auch zu Recht. Manche Forderungen sind z.B. verjährt, der Höhe nach überzogen oder beruhen auf einem angeblichen Vertrag, der überhaupt nicht wirksam zustande gekommen ist.
Wenn Sie sich gegen ein Inkassounternehmen zur Wehr setzen möchten, können Sie mich gerne kontaktieren. Ich prüfe die gegen Sie erhobene Forderung und setze mich in Ihrem Namen mit dem Inkassounternehmen auseinander. Ist die Forderung unberechtigt, weise ich diese in Ihrem Namen zurück. Ist die Forderung berechtigt, werde ich Ihnen das offen sagen und berate Sie über das weitere Vorgehen – etwa über eine Ratenzahlung oder einen Vergleich.
Woran erkenne ich, ob eine Forderung berechtigt ist?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten und ist ohne rechtliche Prüfung oft schwer zu beurteilen. Typische Anzeichen für unberechtigte oder überhöhte Forderungen sind jedoch:
- Der zugrunde liegende Vertrag ist unklar oder wurde nie geschlossen.
- Die Gegenleistung war mangelhaft oder wurde nicht erbracht.
- Die Forderung ist sehr als und daher möglicherweise verjährt.
- Die geltend gemachten Inkassokosten sind unverhältnismäßig hoch.
Muss ich auf eine unberechtigte Forderung reagieren?
Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, auf unberechtigte Forderungen zu reagieren. Allerdings ist es sinnvoll, die Rechtmäßigkeit der Forderung zu prüfen und ggf. aktiv zurückzuweisen. Insbesondere gilt es zu verhindern, dass die Gegenseite einen negativen Schufa-Eintrag veranlasst, weitere Inkassokosten produziert oder unnötige gerichtliche Maßnahmen einleitet. Durch die Einschaltung eines Anwalts kann die Angelegenheit häufig außergerichtlich geklärt werden.
Ich habe einen Mahnbescheid vom Gericht erhalten. Was muss ich tun?
Ein gerichtlicher Mahnbescheid (zugestellt mit gelbem Umschlag vom Gericht) ist kein gewöhnliches Inkassoschreiben und sollte nicht ignoriert werden! Wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen, um einen Vollstreckungsbescheid zu verhindern. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte umgehend.
Was kostet mich eine anwaltliche Vertretung?
Die Kosten für eine anwaltliche Vertretung richten sich gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach dem Gegenstandswert (also nach der Höhe der gegen Sie geltend gemachten Forderung).
Gerne teilen wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten vorab mit.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten der Forderungsabwehr. Ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung eintrittspflichtig ist, hängt natürlich von Ihrem konkreten Versicherungsschutz ab. Wir unterstützen Sie auf Wunsch bei der Deckungsanfrage.