Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge im Todesfall. Es umfasst unter anderem die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge (z.B. durch Testament), Pflichtteilsrechte, Erbverträge, die Ausschlagung von Erbschaften sowie die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Auch die Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung und Schenkungen sind Gegenstand dieses Rechtsgebiets.

Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie Beratung zu einem der folgenden Themen benötigen:

  • Auskunftsanspruch
  • Ausschlagung
  • Beerdigungskosten
  • Berliner Testament
  • Bestandsverzeichnis
  • Betreuungsverfügung
  • Enterbung
  • Erbengemeinschaft
  • Erbenhaftung
  • Erbschein
  • Erbvertrag
  • (vorweggenommene) Erbfolge
  • Erb-/Pflichtteilsverzicht
  • Erbauseinandersetzung
  • Herausgabe von Nachlassgegenständen
  • Nachlassverwaltung
  • Nießbrauch
  • Pflichtteilsrecht
  • Pflichtteilsergänzung
  • Schenkung
  • Stufenklage
  • Teilungsanordnung
  • Testament
  • Testamentsvollstreckung
  • Vermächtnis
  • Vor-/Nacherbschaft
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Zuwendung
  • Zusatzpflichtteil

Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.