Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge von Todes wegen und umfasst die Übertragung des Vermögens einer verstorbenen Person auf ihre Erben. Es betrifft sowohl die gesetzliche Erbfolge als auch die gewillkürte Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag. Zentrale Bedeutung haben Fragen der Testamentsgestaltung, der Pflichtteilsansprüche, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie steuerrechtliche Aspekte der Vermögensnachfolge.

Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie Beratung zu einem der folgenden Themen benötigen:

  • Gesetzliche Erbfolge
  • Testament
  • Gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament)
  • Erbvertrag
  • Vermächtnisse und Auflagen
  • Testamentsvollstreckung
  • Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Enterbung und Pflichtteilsentziehung
  • Erbausschlagung und Anfechtung
  • Erbengemeinschaft und Auseinandersetzung
  • Vorerbschaft und Nacherbschaft
  • Erbschein und Erbscheinsverfahren
  • Vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen
  • Nießbrauch und Wohnungsrecht
  • Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
  • Erbstreitigkeiten und Erbrechtsprozesse

Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.