Werte Besucher,

Sie sind womöglich auf meiner Internetseite gelandet, weil Sie ein rechtliches Problem haben und nun nach einer Lösung hierfür suchen.

Ich helfe Ihnen dabei auch gerne persönlich weiter (soweit es meine zeitlichen Kapazitäten zulassen).

Es gibt einige Punkte, auf die ich regelmäßig angesprochen werde. Daher ein paar allgemeine Hinweise:

Keine kostenlose Rechtsberatung

Ich biete keine kostenlose Rechtsberatung an. Eine Erstberatung ist bei mir grundsätzlich gebührenpflichtig und kostet 226,10 EUR inklusive 19% Umsatzsteuer. Die Kosten werden ggf. von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

▶︎ Mehr Informationen zu den Kosten finden Sie hier.

„Ich habe nur mal eben eine Frage…“

Das kenne ich. So beginnen meistens Telefongespräche mit Anrufern, die „mal eben“ ein paar kostenlose Tipps vom Anwalt haben möchten. Wenn ich hierfür jedes Mal einen Euro erhalten würde, könnte ich das halbe Jahr Urlaub machen.

Aber Spaß beiseite:

Wenn Sie wissen möchten,

  • ob ich Ihnen bei Ihrem Problem helfen kann,

  • mit welchen Kosten Sie hierfür rechnen müssen oder

  • wie die nächsten Schritte aussehen, damit ich für Sie tätig werde,

dann beantworte ich Ihnen solche Fragen natürlich gerne und berechne hierfür selbstverständlich auch nichts.

Wenn Sie wissen möchten,

  • ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht,

  • ob Sie auf ein Schreiben reagieren müssen oder nicht,

  • ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat oder

  • ob man „da was machen kann“,

dann ist das eine Rechtsberatung. Und Rechtsberatung mache ich nicht „mal eben“ umsonst. So wie Ihnen ein Maler nicht „mal eben“ die Küche streicht.

Bitte glauben Sie mir: Eine Erstberatung ist unter dem Strich sehr oft günstiger als gar keine Beratung. Ich merke das immer, wenn mir Mandanten präsentieren, was sie zunächst alles selbst versucht haben. Das meine ich jetzt nicht überheblich. Wenn ich an meinem Mountainbike herumschraube, geht auch das mit hoher Wahrscheinlichkeit schief und der Profi muss es dann am Ende richten.

„Die Kanzlei Meier & Schulze bietet aber kostenlose Erstberatung an!“

Das ist doch super! Dann nichts wie hin! Endlich mal Anwälte, die Sie ganz ohne Hintergedanken persönlich beraten und überhaupt nichts daran verdienen möchten!

Im Ernst: Glauben Sie wirklich, es gibt Anwälte, die gratis arbeiten? Kostenlose Erstberatung ist letztlich nichts anderes als das, was man auch als „Rockefeller-Prinzip“ bezeichnet:

„Verschenke die Lampe und verkaufe das Öl.“

Das bedeutet für Sie: Kostenlose Rechtsberatung wird Ihnen nur deswegen angeboten, weil man sich so erhofft, Aufträge an Land zu ziehen, die über die Erstberatung hinausgehen. Im schlimmsten Fall werden Ihnen dann zweifelhafte Erfolgsaussichten schöngeredet. Getreu dem Motto „Ist doch egal, zahlt ja die Rechtsschutzversicherung“.

Ich möchte mich solchen Interessenkonflikten erst gar nicht aussetzen. Deswegen nehme ich für eine Beratung lieber ein angemessenes Honorar (und ärgere mich auch nicht darüber, wenn die Sache schon mit einer Beratung erledigt werden kann).

Man kann natürlich auch versuchen, sein Rechtsproblem mit Google und ChatGPT zu lösen. Das kann sogar funktionieren. Oder auch eben nicht. Es ist Ihre Entscheidung!

„Hilfe, ich habe eine Klage / einen Mahnbescheid / einen Vollstreckungsbescheid erhalten!“

Wenn Sie eine Klage erhalten haben, heißt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Als nächstes bitte ich Sie um einen riesigen Gefallen: Warten Sie nicht tagelang, bis Sie mich kontaktieren. Wenn ich erst kurz vor Fristablauf beauftragt werde, ist das eher schlecht als gut.

Was Sie sonst noch beachten sollten, wenn Sie eine Klage erhalten haben, habe ich in diesem Beitrag beschrieben.

Und das Wichtigste: Haben Sie keine Angst. Bei einer Zivilklage sitzen Sie nicht auf der Anklagebank und haben kein Gefängnis zu befürchten. Und unsere Gerichtsbarkeit funktioniert im Großen und Ganzen, auch wenn manche Verfahren mitunter länger dauern.