Was muss man beachten, wenn man eine Klage erhalten hat? In diesem Beitrag finden Sie hierzu einige wichtige Fragen und Antworten.

Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie rechtliche Beratung zu dieser Thematik benötigen.

Woran erkennt man eine Klage?

Eine Klage erkennt man einfach daran, dass diese in einem gelben Umschlag zugestellt wird. Diesen Umschlag sollte man gut aufbewahren (dazu später mehr).

Gelber Umschlag

Auf der Rückseite finden sich dann folgende Hinweise:

Gelber Umschlag Rückseite

Was steckt in dem Umschlag?

Im Umschlag findet man eine Verfügung des Gerichts, eine beglaubigte Abschrift der Klageschrift und ggf. Anlagen, auf die in der Klageschrift Bezug genommen wird.

Was steht in der Verfügung des Gerichts?

In der Verfügung wird der Empfänger vom Gericht zunächst darüber unterrichtet, dass ihm eine Klageschrift zugestellt wird.

Verfügung Zustellung Klageschrift

Dann folgen einige wichtige Belehrungen. Das Gericht kann nämlich entweder einen frühen ersten Verhandlungstermin anordnen oder - wie in diesem Beispiel - ein so genanntes schriftliches Vorverfahren.

Anordnung schriftliches Vorverfahren

Wichtig: Fristen beachten!

Bei jeder Klage laufen regelmäßig Fristen für den Beklagten. Wichtig ist in diesem Beispiel zunächst die Notfrist von zwei Wochen für die so genannte Verteidigungsanzeige. Innerhalb dieser Frist muss der Beklagte anzeigen, ob er sich gegen die Klage verteidigen möchte.

Wenn man diese Frist nicht einhält, riskiert ma ein so genanntes Versäumnisurteil. Man wird dann - sofern die Klage schlüssig ist - allein deswegen verurteilt, weil man keine Verteidigungsbereitschaft angezeigt hat. Endgültig verloren ist der Rechtsstreit damit aber noch nicht: Gegen ein Versäumnisurteil kann innerhalb einer weiteren Notfrist von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Das Verfahren wird dann faktisch wieder eröffnet.

Was bedeutet “Notfrist”?

Notfrist bedeutet, dass diese Frist nicht verlängert werden kann, weder vom Gericht noch von mit Zustimmung der Parteien.

Was ist der Unterschied zwischen schriftlichem Vorverfahren und frühem ersten Termin?

Beim schriftlichen Vorverfahren werden vor dem mündlichen Verhandlungstermin Schriftsätze zwischen den Parteien ausgetauscht. Mit den Schriftsätzen wird der sogenannte “Sach- und Streitstand” konkretisiert. Das heißt der Beklagte erwidert zunächst auf die Klageschrift. Soweit notwendig, erhält der Kläger hierzu noch einmal Gelegenheit zur Stellungnahme und ggf. auch der Beklagte. Wenn die Sache “ausgeschrieben” ist, kommt es zum mündlichen Verhandlungstermin.

Beim frühen ersten Termin bestimmt das Gericht - wie der Name schon sagt - einen schnellstmöglichen Termin zur mündlichen Verhandlung, ohne dass vorweg umfangreich Schriftsätze ausgetauscht werden.

Wieso sollte man den Umschlag aufbewahren?

Auf dem Umschlag wird das Datum der Zustellung vermerkt. Danach berechnen sich die Fristen, die vom Beklagten eingehalten werden müssen. Aus diesem Grund sollte man den Umschlag auf jeden Fall mit aufbewahren. Wenn man einen Rechtsanwalt beauftragt, kann dieser die Fristen nur sicher berechnen, wenn er den Tag der Zustellung kennt.

Muss man sich einen Rechtsanwalt nehmen?

Das hängt davon ab, vor welchem Gericht man verklagt wird. Vor dem Amtsgericht oder dem Arbeitsgericht in erster Instanz kann man sich selbst vertreten. Vor dem Landgericht muss ma sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Man wird mit der Zustellung der Klage auch darauf hingewiesen, ob die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben ist.

Unabhängig davon, ob ein Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben ist oder nicht, ist es juristischen Laien nicht zu empfehlen, einen Prozess ganz allein zu führen. Dafür gibt es mehrere Gründe:

  • Wenn man verklagt wird, läuft man Gefahr, die Sache voreingenommen zu beurteilen. Die meisten Menschen fühlen sich im Recht (sonst würde es weniger Gerichtsprozesse geben). Ein Rechtsanwalt kann hier einen objektiven Rat geben, ob eine Verteidigung überhaupt Sinn macht. Man sollte nicht vergessen: Ein Rechtsanwalt verfügt über eine mehrjährige Ausbildung und entsprechende Berufserfahrung.

  • Wenn man in der Sache tatsächlich Recht hat und das Gericht auch im eigenen Sinne entscheidet, hat man ohnehin einen Anspruch auf Erstattung der eigenen Rechtsanwaltskosten. In diesem Fall spart man durch eine “Selbstvertretung” nichts. Für eine Selbstvertretung kann man kein Honorar erstattet verlangen, wenn man nicht selbst Rechtsanwalt ist.

  • Wenn die Klage berechtigt ist, wird ein Rechtsanwalt dabei helfen können, die Angelegenheit kostenschonend zu beenden. Dabei kann ein Rechtsanwalt mit entsprechender Prozesserfahrung z.B. dabei helfen, ggf. einen akzeptablen Vergleich zu erarbeiten.

Muss man einen Rechtsanwalt aus seinem Ort beauftragen?

Nein. Jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt darf vor allen deutschen Gerichten auftreten. Eine Ausnahme existiert nur vor dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen, aber das betrifft allenfalls eine spätere Revision. Man kann also grundsätzlich aus allen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten wählen.

Zwar hat man im Falle des Prozessgewinns nur einen Anspruch auf Erstattung der Reisekosten, die bei Beauftragung eines Rechtsanwalts in dem eigenen Gerichtsbezirk angefallen wären. Allerdings machen diese Reisekosten häufig nur einen geringen Anteil an den Gesamtkosten aus. Außerdem besteht auch die Möglichkeit, für den mündlichen Verhandlungstermin einen weiteren Rechtsanwalt als Terminsvertreter einzusetzen.

Was ist, wenn man kein Geld für einen Rechtsanwalt hat?

In diesem Fall besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Hierzu muss man sich am besten direkt an den Rechtsanwalt seines Vertrauens wenden.

Als Beklagter eines Rechtsstreits erhält man regelmäßig Prozesskostenhilfe, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Anders als bei einer Klageerhebung muss man nämlich nur nachvollziehbar darlegen, dass die Klage unberechtigt ist.