Kosten

Die erste Kontaktaufnahme mit uns ist immer kostenlos und unverbindlich, egal ob per Telefon, per E-Mail oder Kontaktformular.

Für eine unverbindliche Mandatsanfrage können Sie auch einen Telefontermin über unsere Online-Terminvereinbarung vereinbaren.

Ich kläre mit Ihnen zunächst, ob und zu welchen Konditionen ich Ihnen helfen kann. Sprechen Sie mich gerne an, wir finden bestimmt eine Lösung.

Kosten entstehen erst nach schriftlicher Mandatierung oder bei Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins in meiner Kanzlei.

Was kostet die anwaltliche Tätigkeit?

Meine Tätigkeit rechne ich regelmäßig auf Basis einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung ab. Die Abrechnung erfolgt dann entweder nach tatsächlichem Zeitaufwand, auf Basis eines Pauschalhonorars („Festpreis“) oder in Abhängigkeit vom Streitwert („Gegenstandswert“).

Auf Wunsch erhalten Sie einen Kostenvoranschlag.

Muss der Gegner die Kosten zahlen?

Anwaltskosten sind grundsätzlich vom Mandanten zu zahlen, da der Mandant Vertragspartner des Rechtsanwalts ist. Häufig besteht aber ein Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner (z.B. bei Zahlungsverzug).

In zivilrechtlichen Gerichtsverfahren gilt der Grundsatz, dass die unterliegende Partei die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Dazu gehören auch die dem Gegner entstandenen Rechtsanwaltskosten. Eine Ausnahme besteht in arbeitsgerichtlichen Verfahren in der I. Instanz, dort besteht kein Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten.

Kostenerstattungsansprüche sind regelmäßig auf die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG beschränkt.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Sofern für Ihre Angelegenheit eine Rechtsschutzversicherung besteht und diese Deckung zugesagt hat, erstattet diese regelmäßig die Gebühren bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung nach dem RVG. Die Einzelheiten sind in Ihren Versicherungsbedingungen geregelt. Ich bitte um Verständnis, dass ich keine Gewähr für die Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung übernehmen kann. Soweit die Rechtsschutzversicherung Kosten nicht erstattet, sind diese von Ihnen zu zahlen.

Hinweis zu Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Falls Sie sich die Anwaltskosten aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, besteht unter Umständen die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu erhalten. Die Rechtsanwaltsgebühren werden dann von der Staatskasse übernommen. Sprechen Sie mich bitte an, wenn Sie von einer dieser Möglichkeiten Gebrauch machen wollen.

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