Das Vertragsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Vertragsparteien bei der Begründung, Durchführung und Beendigung von Schuldverhältnissen. Es umfasst sowohl allgemeine Regelungen zu Vertragsschluss, Leistungsstörungen und Gewährleistung als auch besondere Vertragstypen des täglichen Rechtsverkehrs.

Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie Beratung zu einem der folgenden Themen benötigen:

  • Vertragsschluss und Vertragsanbahnung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Formvorschriften und Formmängel
  • Kaufverträge (bewegliche Sachen und Grundstücke)
  • Werkverträge und Bauverträge
  • Dienstleistungsverträge
  • Schenkungsverträge
  • Tauschverträge
  • Franchiseverträge
  • Gewährleistung und Mängelrechte
  • Rücktritt und Widerruf
  • Kündigung ordentlich und außerordentlich
  • Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
  • Unmöglichkeit und Wegfall der Geschäftsgrundlage
  • Anfechtung von Verträgen
  • Verbraucherschutz und Fernabsatzverträge