Der Widerruf kann innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen erfolgen. Je nach Vertragsart ergeben sich für diese 14-tägige Frist unterschiedliche Startzeitpunkte.

Beginn der Widerrufsfrist beim Kaufvertrag

Bei einem Kaufvertrag beginnt die Frist am Tag nach der vollständigen Warenlieferung.

Beispiel: Wenn Sie am 1. April Ihr online bestelltes Mountainbike geliefert bekommen, startet die Widerrufsfrist am nächsten Tag. Sie haben also bis zum 15. April Zeit, dem Online-Händler mitzuteilen, dass Sie das Mountainbike zurückgeben möchten. Es reicht, wenn Sie den Widerruf bis dahin absenden. Der Widerruf darf dann auch später beim Online-Händler zugehen, aber Sie müssen den Zugang im Streitfall beweisen.

Bei einer Lieferung in mehreren Teilsendungen beginnt die Frist erst am Tag nach der Zustellung der letzten Teilsendung.

Beispiel: Wenn ein Bett in mehreren Paketen geliefert wird, startet die Widerrufsfrist für alle Teile des Betts erst am Tag nach der Lieferung des letzten Pakets.

Beginn der Widerrufsfrist bei Dienstleistungsverträgen

Bei Dienstleistungsverträgen (z.B. bei der Buchung von Yoga-Stunden) beginnt die Frist am Tag nach Vertragsschluss.

Kein Fristbeginn ohne ordentliche Widerrufsbelehrung

Der Unternehmer muss Sie über Ihr Widerrufsrecht ordnungsgemäß informieren. Erst nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung kann die Frist für den Widerruf zu laufen beginnen. Wenn Sie z.B. bei einem Online-Warenkauf die Ware geliefert bekommen, die Widerrufsbelehrung aber erst eine Woche später nachgereicht wird, beginnt die Widerrufsfrist nicht nach Erhalt der Ware, sondern nach Erhalt der Widerrufsbelehrung.

Bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen müssen Sie die Widerrufsbelehrung entweder schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger (z.B. als PDF-Datei) erhalten.

Bei Fernabsatzverträgen (z.B. über Telefon oder Internet) muss der Unternehmer dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung in einer “dem benutzten Fernkommunikationsmitteln angepassten Weise” zur Verfügung stellen. Bei Online-Bestellungen sollte die Widerrufsbelehrung also auf der Internetseite einsehbar sein, bei Telefonbestellungen kann sie auch mündlich erfolgen.

Kein ewiges Widerrufsrecht

Selbst wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde, gibt es kein unbegrenztes Widerrufsrecht. Der Verbraucher hat in solchen Fällen maximal 12 Monate 14 Tage Zeit, um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen (§ 356 Abs. 3 Satz 2 BGB).

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