Bei Online-Bestellungen im Internet steht Verbrauchern regelmäßig ein 14tägiges Widerrufsrecht zu. Was Sie hierbei alles beachten müssen, möchte ich in diesem Beitrag näher beleuchten.

Falls Sie rechtliche Unterstützung gegen einen Online-Shop benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.

Unter welchen Umständen besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Das Widerrufsrecht gilt lediglich, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist (oder wenn es vertraglich eingeräumt wurde). Gesetzlich vorgeschrieben ist z.B. ein Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge (also bei Online-Bestellungen). Dennoch gibt es hier einige Ausnahmen, bei denen das Widerrufsrecht nicht besteht. Für folgende Verträge ist das Widerrufsrecht z.B. ausgeschlossen:

  • Pauschalreiseverträge (§ 312 Absatz 7 BGB)

  • Personenbeförderungsverträge (Taxifahrten)

  • Medizinische Behandlungsverträge

  • Verträge, bei denen die Leistung sofort erbracht und bezahlt wird und der Wert 40 Euro nicht übersteigt

Es gibt zudem weitere Ausnahmen für bestimmte Arten von Waren:

  • Verträge über die Lieferung von maßangefertigten oder schnell verderblichen Waren (z. B. individuell bestickte oder bedruckte Produkte, Lebensmittel)

  • Verträge über die Lieferung von Zeitungen und Zeitschriften (außer Abonnementverträge)

  • Verträge über die Lieferung versiegelter CDs oder DVDs, bei denen das Siegel entfernt wurde

  • Verträge über die Lieferung versiegelter Waren, die aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und bei denen die Versiegelung geöffnet wurde (z. B. Kosmetik, Windeln)

Einzelheiten hierzu sind in § 312g Absatz 2 BGB geregelt.

Gilt das Widerrufsrecht auch im Laden?

Beim Einkauf in lokalen Geschäften besteht generell kein gesetzliches Widerrufsrecht. Eine Rücknahme von Waren wird jedoch häufig aus Kulanz angeboten. Gesetzlich vorgeschrieben ist dies allerdings nicht.

Was muss man machen, um einen Vertrag zu widerrufen?

Um einen Vertrag zu widerrufen, muss man dem Verkäufer mitteilen, dass man den Vertrag widerrufen möchte. Es genügt hierzu nicht, die bestellte Ware einfach zurückzusenden, es sei denn, dies geschieht mit einem speziellen Rücksendeformular des Verkäufers.

Der Widerruf kann formfrei erfolgen. Der Widerruf kann also auch mündlich oder telefonisch erklärt werden. Es ist jedoch empfehlenswert, den Widerruf per Einschreiben, Fax oder E-Mail zu versenden, um im Streitfall einen Nachweis zu haben.

Was muss in der Widerrufserklärung enthalten sein?

Für den Widerruf ist keine Begründung notwendig. Es genügt, klar auszudrücken, dass der Vertrag widerrufen werden soll. Alternativ kann auch das gesetzliche Muster-Widerrufsformular verwendet werden, jedoch ist dessen Verwendung nicht verpflichtend.

Was passiert nach dem Widerruf einer Online-Bestellung?

Wenn man fristgerecht widerruft, wird der Vertrag rückwirkend aufgelöst. Das bedeutet, dass der Käufer keine Zahlungen für die bestellte Ware mehr leisten muss bzw. bereits geleistete Zahlungen erstattet werden müssen. Sofern man die Ware bereits erhalten hat, muss diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Widerruf an den Verkäufer zurückgesendet werden.

Bis wann hat die Rückerstattung des Kaufpreises zu erfolgen?

Wurde der Kaufpreis bereits gezahlt, muss der Verkäufer die Erstattung innerhalb von 14 Tagen vornehmen. Dies gilt jedoch erst, wenn die Ware zurückgesandt wurde oder ein Nachweis erbracht wurde, dass die Ware abgeschickt wurde (z. B. Einlieferungsbeleg des Versanddienstleisters). Der Verkäufer hat bis dahin ein Zurückbehaltungsrecht.

Was geschieht, wenn Waren während der Rücksendung beschädigt oder verloren gehen?

Sollten die zurückgesendeten Artikel auf dem Transportweg zum Verkäufer beschädigt werden, muss dieser dennoch den Kaufpreis erstatten. Die Verantwortung für mögliche Schäden oder den Verlust der Ware während der Rücksendung trägt der Verkäufer (§ 355 Absatz 3 Satz 4 BGB).

Etwas anderes gilt aber, falls es zu Beschädigungen auf dem Transportweg kommt, die auf eine unzureichende Verpackung vor Rücksendung zurückzuführen sind. Am besten versendet man daher die bestellte Ware in derselben Verpackung zurück, in der man die Ware erhalten hat.

Wer trägt die Kosten für den Versand?

Hierbei ist zwischen den sogenannten Hinsendekosten und Rücksendekosten zu unterscheiden. Im Falle eines Widerrufs muss der Verkäufer die Kosten für die ursprüngliche Lieferung erstatten (Hinsendekosten). Die Kosten für die Rücksendung der Waren sind dagegen grundsätzlich vom Käufer zu tragen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Verkäufer darüber ordnungsgemäß vor Vertragsschluss informiert hat, beispielsweise in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Manche Händler bieten freiwillig an, die Kosten der Rücksendung zu übernehmen. Gesetzlich verpflichtend ist dies aber nicht.

Muss ich als Verbraucherin oder Verbraucher zusätzliche Kosten beim Widerruf befürchten?

Unter bestimmten Umständen kann es sein, dass man im Falle des Widerrufs Wertersatz leisten muss.

Bei einem Kaufvertrag kann der Verkäufer nach Widerruf Wertersatz verlangen, wenn die Ware an Wert verloren hat, weil der Käufer nicht sorgfältig mit ihr umgegangen ist. Der Käufer darf die Ware lediglich auspacken und so überprüfen, so er es auch im Geschäft tun könnte. Ein Paar Schuhe darf man also z.B. anprobieren, aber nicht einen ganzen Tag lang tragen.

Voraussetzung für die Wertersatzpflicht ist, dass der Verkäufer vor Vertragsschluss darüber informiert hat, beispielsweise in seinen AGB.