Wie unter anderem die FAZ berichtet, steht heute am OLG Bamberg eine erste Berufungsentscheidung über eine Schadensersatzklage gegen Astrazeneca wegen vermuteter Corona-Impfschäden an.

Die Vorinstanz, das LG Hof, hatte die Klage gegen Astrazeneca noch abgewiesen. Ein Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch komme „unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht“, zitiert die FAZ.

Solche Formulierungen wie „unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt“ liest man in der Justizberichterstattung öfter. Das ganze hört sich ziemlich harsch an, quasi wie eine Klatsche für den Kläger / die Klägerin. Dahinter steckt aber etwas anderes.

Wenn ein Gericht per Urteil entscheidet, gibt es - vereinfacht gesagt - zwei Möglichkeiten. Das Gericht kann den mit der Klage geltend gemachten Klageanspruch zuerkennen oder die Klage abweisen. Es gibt auch noch die Möglichkeit einer teilweisen Verurteilung, aber das blende ich zwecks Vereinfachung einmal aus.

Ein Klageanspruch kann unter mehreren Gesichtspunkten begründet sein. Wenn ich mir zum Beispiel ein Auto von einer Autovermietung miete und vor dessen Rückgabe meine Initialien mit einem Schlüssel in der Motorhaube verewige, dann hafte ich zum einen aus § 823 Abs. 1 BGB (Beschädigung fremden Eigentums). Ich hafte dann aber auch wegen der Verletzung meiner vertraglichen Pflicht, die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben (§§ 280 Abs. 1, 546 BGB).

Urteile müssen vom Gericht begründet werden. Will ein Gericht einen Klageanspruch zuerkennen (also den Beklagten wie beantragt verurteilen), reicht dafür ein einziger „rechtlicher Gesichtspunkt“ aus. Das Gericht kann sein Urteil also mit einem einzigen rechtlichen Gesichtspunkt, der den Klageanspruch stützt, begründen. Mit möglichen weiteren rechtlichen Gesichtspunkten muss sich das Gericht dann nicht mehr befassen.

Anders ist es dagegen, wenn ein Gericht eine Klage abweisen möchte. Dann muss sich das Gericht im Rahmen seiner Urteilsbegründung mit allen möglichen rechtlichen Gesichtspunkten auseinandersetzen und diese einzeln ablehnen.

Und so kommt es dann eben zu Formulierungen wie “Dem Kläger steht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Anspruch auf Zahlung von 1.000.000 EUR zu.” Das bedeutet aber keineswegs, dass der Kläger überzogene Vorstellungen hatte. Das Gericht bringt damit nur zum Ausdruck, dass alle denkbaren rechtlichen Gesichtspunkte für den Klageanspruch geprüft (und im Ergebnis abgelehnt) wurden.