Provision für Tippgeber - LG Düsseldorf verurteilt Versicherungsvermittler zur Zahlung

Für meinen Mandanten nahm kürzlich ein längerer Rechtsstreit in der Berufungsinstanz ein glückliches Ende. Mein Mandant forderte von einem ihm bekannten Versicherungsvermittler Provisionsansprüche als „Tippgeber“ für die Vermittlung von Versicherungsverträgen. Ein „Tippgeber“ ist jemand, der gegenüber Kunden nicht als Versicherungsvermittler auftritt, sondern diese Kunden einem ihm bekannten Versicherungsvermittler „zuführt“. Der Versicherungsvermittler greift also auf den Freundes- und Bekanntenkreis eines „Tippgebers“ zurück. Hierfür erhalten Tippgeber üblicherweise eine Provision. Mein Mandant ist gelernter Bankkaufmann und brachte Erfahrungen im Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten mit....

26.03.2024