Die Bezifferung des Verdienstausfallschadens bei Selbständigen
Nach einem Verkehrsunfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Dazu gehört auch ein möglicher entgangener Gewinn bzw. Verdienstausfallschaden. Bei Selbständigen sind hierbei einige Besonderheiten zu beachten, auf die ich hier kurz eingehen möchte. Konkreter Verdienstausfall maßgeblich Der Verdienstausfallschaden umfasst die Einbußen, die durch den unfallbedingten Arbeitsausfall entstehen. Bei Selbständigen wird aber nur der konkrete Ausfall ersetzt. Der zu ersetzende Schaden setzt voraus, dass sich der Ausfall oder die Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit sichtbar im Erwerbsergebnis konkret ausgewirkt hat (BGH, Beschluss vom 20....